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GEZ für Computer: VwG Braunschweig pfeift den NDR zurück

Olaf19 / 25 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Na, das Thema hatten wir ja lange nicht mehr *g*... Jetzt gibt es ein neues Urteil vom Verwaltungsgericht in Braunschweig, das sich auf den ersten Blick gar nicht von einschlägigen ähnlichen Urteilen anderer Gerichte unterscheidet: http://www.n-tv.de/technik/Internet-PCs-gebuehrenfrei-article650745.html

Mein erster Eindruck - schon wieder das alte Lied: Es geht auch diesmal wie immer nur um gewerblich genutzte Computer. Wenn man den Artikel allerdings zu Ende liest, differenziert sich das Bild etwas:

Gebühren seien nur für Geräte zu zahlen, die zum Rundfunkempfang bereitgehalten werden... Internetfähige Computer seien multifunktional und würden nicht ausschließlich zum Rundfunkempfang erworben und eingesetzt... Anders als bei herkömmlichen Rundfunkgeräten sei nicht davon auszugehen, dass ein Internet-PC regelmäßig auch tatsächlich zum Rundfunkempfang genutzt werde.

Das allerdings trifft auf privat und gewerblich genutzte Computer gleichermaßen zu.

Der NDR stelle derzeit im Internet keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk zur Verfügung. Er "streame" seine Radiosender, was zur Folge habe, dass nur eine begrenzte Anzahl von Personen gleichzeitig Rundfunksendungen über das Internet empfangen könne. Um Gebühren erheben zu dürfen, müsse er aber gewährleisten, dass die Nutzer jederzeit auf sein Angebot zugreifen können.

Endlich einmal ein technischer Erklärungsansatz, darauf warte ich schon lange. Mein Paradebeispiel: Wenn "alle" um 20 Uhr die Tagesschau sehen wollen, brechen kollektiv die Server zusammen. Davon ab - um dem ÖR Auftrag nachzukommen, ist es völlig unnötig, irgendwelche Programminhalte im Internet bereitstellen. Nicht Computer sind neuartige Empfangsgeräte, sondern das Internet ist ein neuartiges Medium, es hat mit Fernsehen & Radio nichts zu tun. Es ist unredlich, erst eine Leistung aufzudrängen, die niemand bestellt hat und dann dafür kassieren zu wollen. Dieser Gedankengang fehlt leider in der Argumentation des Verwaltungsgerichts.

Das Urteil ist wie üblich noch nicht rechtskräftig - war wir's ab, wie's weitergeht.

CU
Olaf

@mawe + chris_otto Olaf19
rill Olaf19 „GEZ für Computer: VwG Braunschweig pfeift den NDR zurück“
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Ich habe seit etwa 2 Jahen keinen (funktionstüchtigen) Fernseher, ich könnte mich um was Neues oder um eine Reparatur kümmern ... ich wollte auch wieder mal mich selbst testen, ob ich "ohne" auskomme - es geht (wie schon mehrere längere Zeitabschnitte früher auch).

Es fällt mir auch leicht, weil ich parktisch täglich Nachrichten ARD/ZDF über Internet schauen kann und vermag daher mal was zu quasi Langzeiterfahrungen "TV-über-Internet" sagen (6000er Internetzugang).

Wenn "alle" um 20 Uhr die Tagesschau sehen wollen, brechen kollektiv die Server zusammen.

Live-Streaming Tagesschau/Tagesthemen klappt noch am bestem, sehr sehr selten Störungen! Bei späterem Abruf der Sendungen gibt es manchmal erhebliche Probleme bis hin zur Verhinderung des Abrufs - bei ZDF häufiger als bei ARD. Mir persönlich dauert es auch zu lange, bis Sendungen nach den eigentlichen Sendepunkt überhaupt zum Abruf zur Verfügung stehen.

Was mich noch stört:

  • ZDF kein Live-Streaming heute/heute-journal

  • Schrifttafeln sinngemäß "Kein Bild aus rechtlichen Gründen" ... praktisch immer bei Fussball, aber auch bei anderen Berichten, bin kein Fussballfan - es nervt nur!

  • ZDF-Nachrichten: obwohl reichlich Zeit seit Sendezeitpunkt vergangen ist, wird trotz korrekter Auswahl der Sendung die Sendung vom Vortag gestreamt.

  • Manche Sendungen werden nur eine bestimmte Zeit vorgehalten, stehen dann nicht mehr zur Verfügung.

  • Die Übertragungsqualität bei ARD lässt zu wünschen übrig - es geht besser, siehe ZDF

Wenn die GEZ überhaupt Gebühren für "PC-Empfangsgeräte" kassieren will, müssen erhebliche Verbesserungen vorgenommen werden, speziell Verfügbarkeit/Störungsfreiheit.


rill