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GEZ für Computer: VwG Braunschweig pfeift den NDR zurück

Olaf19 / 25 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Na, das Thema hatten wir ja lange nicht mehr *g*... Jetzt gibt es ein neues Urteil vom Verwaltungsgericht in Braunschweig, das sich auf den ersten Blick gar nicht von einschlägigen ähnlichen Urteilen anderer Gerichte unterscheidet: http://www.n-tv.de/technik/Internet-PCs-gebuehrenfrei-article650745.html

Mein erster Eindruck - schon wieder das alte Lied: Es geht auch diesmal wie immer nur um gewerblich genutzte Computer. Wenn man den Artikel allerdings zu Ende liest, differenziert sich das Bild etwas:

Gebühren seien nur für Geräte zu zahlen, die zum Rundfunkempfang bereitgehalten werden... Internetfähige Computer seien multifunktional und würden nicht ausschließlich zum Rundfunkempfang erworben und eingesetzt... Anders als bei herkömmlichen Rundfunkgeräten sei nicht davon auszugehen, dass ein Internet-PC regelmäßig auch tatsächlich zum Rundfunkempfang genutzt werde.

Das allerdings trifft auf privat und gewerblich genutzte Computer gleichermaßen zu.

Der NDR stelle derzeit im Internet keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk zur Verfügung. Er "streame" seine Radiosender, was zur Folge habe, dass nur eine begrenzte Anzahl von Personen gleichzeitig Rundfunksendungen über das Internet empfangen könne. Um Gebühren erheben zu dürfen, müsse er aber gewährleisten, dass die Nutzer jederzeit auf sein Angebot zugreifen können.

Endlich einmal ein technischer Erklärungsansatz, darauf warte ich schon lange. Mein Paradebeispiel: Wenn "alle" um 20 Uhr die Tagesschau sehen wollen, brechen kollektiv die Server zusammen. Davon ab - um dem ÖR Auftrag nachzukommen, ist es völlig unnötig, irgendwelche Programminhalte im Internet bereitstellen. Nicht Computer sind neuartige Empfangsgeräte, sondern das Internet ist ein neuartiges Medium, es hat mit Fernsehen & Radio nichts zu tun. Es ist unredlich, erst eine Leistung aufzudrängen, die niemand bestellt hat und dann dafür kassieren zu wollen. Dieser Gedankengang fehlt leider in der Argumentation des Verwaltungsgerichts.

Das Urteil ist wie üblich noch nicht rechtskräftig - war wir's ab, wie's weitergeht.

CU
Olaf

Olaf19 chris_otto „Hallo Olaf, so sieht man sich wieder. Für mich stellt sich die Frage. Wieviel...“
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Das Dumme ist nur, dass diese Gerichtsurteile sich immer und immer wieder und in allererster Linie mit den Befindlichkeiten von *gewerblichen* Computernutzern befassen - gerade so, als ob wir privaten Nutzern mit unseren Rechnern nichts besseres anzufangen wüssten, als diese zum Fernsehen zweckzuentfremden.

Ich hab ja gar nichts dagegen, dass jeder zahlen muss, der ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithält - von mir aus auch alle, die zwar nur einen Computer besitzen, diesen aber mit einer TV-Karte ausgestattet haben. Wer sich so etwas kauft, erklärt ja damit, dass er fernsehen will.

Nur, wer das erklärtermaßen nicht will, der kann ja nichts dafür, dass diese Inhalte ins Internet hochgeladen werden - ich jedenfalls habe diese Leistung nicht angefordert, und im Rundfunkstaatsvertrag steht auch nichts darüber. Wie auch, der ist ja viel älter als das Internet.

Wenn die ÖRs nicht wollen, dass ihre Programme auf diese Weise konsumiert werden, dann müssen sie diese Upload-Kanäle eben dichtmachen lassen. Wenn sie es doch wollen - bitte sehr. Aber dann kassieren wollen, das ist einfach nur dreist.

CU
Olaf