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GEZ für Computer: VwG Braunschweig pfeift den NDR zurück

Olaf19 / 25 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Na, das Thema hatten wir ja lange nicht mehr *g*... Jetzt gibt es ein neues Urteil vom Verwaltungsgericht in Braunschweig, das sich auf den ersten Blick gar nicht von einschlägigen ähnlichen Urteilen anderer Gerichte unterscheidet: http://www.n-tv.de/technik/Internet-PCs-gebuehrenfrei-article650745.html

Mein erster Eindruck - schon wieder das alte Lied: Es geht auch diesmal wie immer nur um gewerblich genutzte Computer. Wenn man den Artikel allerdings zu Ende liest, differenziert sich das Bild etwas:

Gebühren seien nur für Geräte zu zahlen, die zum Rundfunkempfang bereitgehalten werden... Internetfähige Computer seien multifunktional und würden nicht ausschließlich zum Rundfunkempfang erworben und eingesetzt... Anders als bei herkömmlichen Rundfunkgeräten sei nicht davon auszugehen, dass ein Internet-PC regelmäßig auch tatsächlich zum Rundfunkempfang genutzt werde.

Das allerdings trifft auf privat und gewerblich genutzte Computer gleichermaßen zu.

Der NDR stelle derzeit im Internet keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk zur Verfügung. Er "streame" seine Radiosender, was zur Folge habe, dass nur eine begrenzte Anzahl von Personen gleichzeitig Rundfunksendungen über das Internet empfangen könne. Um Gebühren erheben zu dürfen, müsse er aber gewährleisten, dass die Nutzer jederzeit auf sein Angebot zugreifen können.

Endlich einmal ein technischer Erklärungsansatz, darauf warte ich schon lange. Mein Paradebeispiel: Wenn "alle" um 20 Uhr die Tagesschau sehen wollen, brechen kollektiv die Server zusammen. Davon ab - um dem ÖR Auftrag nachzukommen, ist es völlig unnötig, irgendwelche Programminhalte im Internet bereitstellen. Nicht Computer sind neuartige Empfangsgeräte, sondern das Internet ist ein neuartiges Medium, es hat mit Fernsehen & Radio nichts zu tun. Es ist unredlich, erst eine Leistung aufzudrängen, die niemand bestellt hat und dann dafür kassieren zu wollen. Dieser Gedankengang fehlt leider in der Argumentation des Verwaltungsgerichts.

Das Urteil ist wie üblich noch nicht rechtskräftig - war wir's ab, wie's weitergeht.

CU
Olaf

Olaf19 neanderix „ Nicht unbedingt. Bis vor ein paar Jahren wurden auf Medien und auf Geräte aus...“
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DAT-Recorder und -Bänder waren ihrer Zeit aber auch sündhaft teuer - ob das so eine tolle Idee ist, einen Riesenhaufen Geld in (semi-)professionelles Equipment zu versenken, nur um sich diese Zwangsabgaben zu sparen, das wage ich einmal zu bezweifeln.

Bei CDs und Brennern ist die Unterscheidung in Profi- und Nicht-Profi-Equipment technisch ziemlich sinnlos. Übrigens, die speziellen Audio-CD-Rohlinge für Standalone-Brenner waren damals sogar teurer als gewöhnliche Rohlinge, eben gerade weil sie *ausschließlich* zum Musikkopieren gedacht waren. Aber auch das ist alles Technik von gestern.

CU
Olaf

@mawe + chris_otto Olaf19