Hallo zusammen!
Na, das Thema hatten wir ja lange nicht mehr *g*... Jetzt gibt es ein neues Urteil vom Verwaltungsgericht in Braunschweig, das sich auf den ersten Blick gar nicht von einschlägigen ähnlichen Urteilen anderer Gerichte unterscheidet: http://www.n-tv.de/technik/Internet-PCs-gebuehrenfrei-article650745.html
Mein erster Eindruck - schon wieder das alte Lied: Es geht auch diesmal wie immer nur um gewerblich genutzte Computer. Wenn man den Artikel allerdings zu Ende liest, differenziert sich das Bild etwas:
Gebühren seien nur für Geräte zu zahlen, die zum Rundfunkempfang bereitgehalten werden... Internetfähige Computer seien multifunktional und würden nicht ausschließlich zum Rundfunkempfang erworben und eingesetzt... Anders als bei herkömmlichen Rundfunkgeräten sei nicht davon auszugehen, dass ein Internet-PC regelmäßig auch tatsächlich zum Rundfunkempfang genutzt werde.
Das allerdings trifft auf privat und gewerblich genutzte Computer gleichermaßen zu.
Der NDR stelle derzeit im Internet keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk zur Verfügung. Er "streame" seine Radiosender, was zur Folge habe, dass nur eine begrenzte Anzahl von Personen gleichzeitig Rundfunksendungen über das Internet empfangen könne. Um Gebühren erheben zu dürfen, müsse er aber gewährleisten, dass die Nutzer jederzeit auf sein Angebot zugreifen können.
Endlich einmal ein technischer Erklärungsansatz, darauf warte ich schon lange. Mein Paradebeispiel: Wenn "alle" um 20 Uhr die Tagesschau sehen wollen, brechen kollektiv die Server zusammen. Davon ab - um dem ÖR Auftrag nachzukommen, ist es völlig unnötig, irgendwelche Programminhalte im Internet bereitstellen. Nicht Computer sind neuartige Empfangsgeräte, sondern das Internet ist ein neuartiges Medium, es hat mit Fernsehen & Radio nichts zu tun. Es ist unredlich, erst eine Leistung aufzudrängen, die niemand bestellt hat und dann dafür kassieren zu wollen. Dieser Gedankengang fehlt leider in der Argumentation des Verwaltungsgerichts.
Das Urteil ist wie üblich noch nicht rechtskräftig - war wir's ab, wie's weitergeht.
CU
Olaf
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Und wie will die GEZ nachweisen, wer welches Gerät nutzt? Da müssten die schon jemanden zum Mäuschen-Spielen vorbeischicken... Wenn es hart auf hart kommt, behauptet derjenige, der für die Geräte bezahlt einfach, dass nur er sie nutzt und fertig.
Davon ab... wenn ich woanders Fernsehen gucke, z.B. im Hotelzimmer, bin ich doch auch nicht GEZ-zahlungspflichtig, nur weil ich die Geräte gerade nutze - da zahlt auch das Hotel. Insofern ist diese ganze Regelung in sich völlig unlogisch und inkonsequent.
CU
Olaf