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GEZ für Computer: VwG Braunschweig pfeift den NDR zurück

Olaf19 / 25 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Na, das Thema hatten wir ja lange nicht mehr *g*... Jetzt gibt es ein neues Urteil vom Verwaltungsgericht in Braunschweig, das sich auf den ersten Blick gar nicht von einschlägigen ähnlichen Urteilen anderer Gerichte unterscheidet: http://www.n-tv.de/technik/Internet-PCs-gebuehrenfrei-article650745.html

Mein erster Eindruck - schon wieder das alte Lied: Es geht auch diesmal wie immer nur um gewerblich genutzte Computer. Wenn man den Artikel allerdings zu Ende liest, differenziert sich das Bild etwas:

Gebühren seien nur für Geräte zu zahlen, die zum Rundfunkempfang bereitgehalten werden... Internetfähige Computer seien multifunktional und würden nicht ausschließlich zum Rundfunkempfang erworben und eingesetzt... Anders als bei herkömmlichen Rundfunkgeräten sei nicht davon auszugehen, dass ein Internet-PC regelmäßig auch tatsächlich zum Rundfunkempfang genutzt werde.

Das allerdings trifft auf privat und gewerblich genutzte Computer gleichermaßen zu.

Der NDR stelle derzeit im Internet keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk zur Verfügung. Er "streame" seine Radiosender, was zur Folge habe, dass nur eine begrenzte Anzahl von Personen gleichzeitig Rundfunksendungen über das Internet empfangen könne. Um Gebühren erheben zu dürfen, müsse er aber gewährleisten, dass die Nutzer jederzeit auf sein Angebot zugreifen können.

Endlich einmal ein technischer Erklärungsansatz, darauf warte ich schon lange. Mein Paradebeispiel: Wenn "alle" um 20 Uhr die Tagesschau sehen wollen, brechen kollektiv die Server zusammen. Davon ab - um dem ÖR Auftrag nachzukommen, ist es völlig unnötig, irgendwelche Programminhalte im Internet bereitstellen. Nicht Computer sind neuartige Empfangsgeräte, sondern das Internet ist ein neuartiges Medium, es hat mit Fernsehen & Radio nichts zu tun. Es ist unredlich, erst eine Leistung aufzudrängen, die niemand bestellt hat und dann dafür kassieren zu wollen. Dieser Gedankengang fehlt leider in der Argumentation des Verwaltungsgerichts.

Das Urteil ist wie üblich noch nicht rechtskräftig - war wir's ab, wie's weitergeht.

CU
Olaf

Olaf19 olliver1977 „ Der Satz ist in meinen Augen die beste Aussage überhaupt. Die Wünsche der GEZ...“
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...sonst hätte ich mir diesen hier sparen können. Sei's drum, einmal zu spät ist doppelt genäht ;-)
http://www.nickles.de/static_cache/keine-computer-gez-538635908.html

Z.B. könnten die Städte/Polizeibehörden natürlich jedem Autobesitzer wöchentlich ein Knöllchen wegen zu schnellem Fahren oder falsch Parken zusenden. Nicht weil er es getan hat, sondern nur weil er es könnte.

Oder: weil es hochgradig wahrscheinlich ist, dass er es tun wird - und damit bist du gar nicht weitab von der Realität.

Z.B. musst du auf jedes Leermedium - CD-Rohling, Leerkassette, MiniDisk - eine GEMA-Pauschale bezahlen, ebenso auf die Geräte dazu, also Brenner, Kassetten-, Videorekorder.

Damit zahlt ein Musiker, der selbst Content herstellt, an dem er die Urheberrechte hält, für die technische Konservierung seiner musikalischen Werke genau so wie ein sog. "Raub"kopierer.

CU
Olaf

@mawe + chris_otto Olaf19