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GEZ für Computer: VwG Braunschweig pfeift den NDR zurück

Olaf19 / 25 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Na, das Thema hatten wir ja lange nicht mehr *g*... Jetzt gibt es ein neues Urteil vom Verwaltungsgericht in Braunschweig, das sich auf den ersten Blick gar nicht von einschlägigen ähnlichen Urteilen anderer Gerichte unterscheidet: http://www.n-tv.de/technik/Internet-PCs-gebuehrenfrei-article650745.html

Mein erster Eindruck - schon wieder das alte Lied: Es geht auch diesmal wie immer nur um gewerblich genutzte Computer. Wenn man den Artikel allerdings zu Ende liest, differenziert sich das Bild etwas:

Gebühren seien nur für Geräte zu zahlen, die zum Rundfunkempfang bereitgehalten werden... Internetfähige Computer seien multifunktional und würden nicht ausschließlich zum Rundfunkempfang erworben und eingesetzt... Anders als bei herkömmlichen Rundfunkgeräten sei nicht davon auszugehen, dass ein Internet-PC regelmäßig auch tatsächlich zum Rundfunkempfang genutzt werde.

Das allerdings trifft auf privat und gewerblich genutzte Computer gleichermaßen zu.

Der NDR stelle derzeit im Internet keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk zur Verfügung. Er "streame" seine Radiosender, was zur Folge habe, dass nur eine begrenzte Anzahl von Personen gleichzeitig Rundfunksendungen über das Internet empfangen könne. Um Gebühren erheben zu dürfen, müsse er aber gewährleisten, dass die Nutzer jederzeit auf sein Angebot zugreifen können.

Endlich einmal ein technischer Erklärungsansatz, darauf warte ich schon lange. Mein Paradebeispiel: Wenn "alle" um 20 Uhr die Tagesschau sehen wollen, brechen kollektiv die Server zusammen. Davon ab - um dem ÖR Auftrag nachzukommen, ist es völlig unnötig, irgendwelche Programminhalte im Internet bereitstellen. Nicht Computer sind neuartige Empfangsgeräte, sondern das Internet ist ein neuartiges Medium, es hat mit Fernsehen & Radio nichts zu tun. Es ist unredlich, erst eine Leistung aufzudrängen, die niemand bestellt hat und dann dafür kassieren zu wollen. Dieser Gedankengang fehlt leider in der Argumentation des Verwaltungsgerichts.

Das Urteil ist wie üblich noch nicht rechtskräftig - war wir's ab, wie's weitergeht.

CU
Olaf

mawe2 Olaf19 „GEZ für Computer: VwG Braunschweig pfeift den NDR zurück“
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Hallo Olaf,

da treffen wir uns also wieder bei unserem "Lieblings"thema...

Endlich einmal ein technischer Erklärungsansatz, darauf warte ich schon lange. Mein Paradebeispiel: Wenn "alle" um 20 Uhr die Tagesschau sehen wollen, brechen kollektiv die Server zusammen.

Ja, der Bezug auf die technische Seite der Thematik ist interessant.

Als das damals losging mit der Gebührenpflicht für "neuartige Empfangsgeräte", fand ich es auch total unlogisch und ungerecht, dass die technische Machbarkeit überhaupt keine Rolle spielen sollte.

Es gab damals von der GEZ bzw. auch von Verbraucherschützern die Aussage, dass es überhaupt nicht relevant ist, ob ein "Empfang" mit dem Rechner überhaupt möglich ist. Allein der Fakt, dass man einen PC besitzt, sollte schon eine Gebührenpflicht begründen.

Hintergrund war der, dass ich damals an einem meiner Standorte nur einen ISDN-Anschluss hatte, bei dem ich mit Internet-by-Call online ging. Also das war sowohl technisch (= viel zu geringe Bandbreite) als auch finanziell (= Minutentarif) völlig unmöglich und unsinnig, damit "Rundfunk empfangen" zu wollen.

Ich bekam damals jedenfalls die Auskunft, dass es beim Besitz eines Fernsehers auch nicht darauf ankommt, ob man eine Antenne angeschlossen hat und deshalb etwas empfangen kann. Selbst ein defekter Fernseher im Keller begründet eine Gebührenpflicht!

Mit dieser Logik sollte also jedem PC diese Gebührenpflicht aufgeplanzt werden. Technische Machbarkeit war kein Kriterium. Ob der PC ans Internet angeschlossen war oder nicht, war völlig uninteressant!

Von daher ist ein Urteil, das auch mal diesen Fakt berücksichtigt, eine Wohltat. Wie die nächste Instanz das sieht, muss abgewartet werden.

Und dann wissen wir ja inzwischen: Die ganzen juristischen Verfahren zum bisherigen Gebührenmodell werden sich demnächst sowieso erledigt haben, wenn unsere lieben Landesfürsten ein noch realitätsfremderes Gebührenmodell durchsetzen werden (Umkehrung der Beweispflicht usw.).

Eins steht jetzt schon fest: Die Gerichte werden weiterhin gut zu tun haben mit diesem Thema. Und auch wenn sich jetzt schon abzeichnet, dass Fernsehen und Radio ihre beherrschende Stellung verlieren werden, wird diese Gebührenkuh bestimmt noch sehr lange von den Verantwortlichen gemolken werden.

Gruß, mawe2

@mawe + chris_otto Olaf19