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Schrottsoftware von Pearl und keine Rücknahme

hab ich schon !!! / 26 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

habe mir vor einigen Tagen 3 Softwareprogramme von Pearl.de schicken lassen. Nach der Installation bekam ich von XP jeweils eine Fehlermeldung und ich konnte das Programm nicht starten.
Pearl verweigert die Rücknahme, da ich die dünne Folie von der CD Hülle abgemacht habe. Ja wie soll ich denn ein Programm installieren ohne die Hülle zu öffnen? Gibt es da entsprechende Gesetze oder gar passende Gerichtsurteile?
Für Tipps wäre ich dankbar.

mfg Peter

gelöscht_152402 hab ich schon !!! „Hallo K.-H. Natürlich habe ich vorher darauf geachtet, daß die Software für...“
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Hallo Moewe,

sehe das wie meine Vorredner. Sicher kann Dir eher geholfen wenn Du Dich konkret an den Hersteller der Software wendest oder das hier mit uns diskutierst. Pearl und jeder andere Händler/Vetrieb ist da aussen vor. Aber...

Allerdings hatte ich mal einen Kulanzfall bei Real wegen einem Spiel.
Laut Mindestanforderungen lag ich weit drüber und so sollte dem Spielgenuß nichts im Wege stehen. Dummerweise gab es aber ein Grafikkarten-Treiberproblem. Hatte den neuesten drauf und einen Patch gab es nicht. Es stellte sich heraus, dass das Spiel nur mit einem älteren Treiber lief, dann aber einige andere Spiele Probleme hatten.
Ich bat also um Kulanz (Rücknahme) da ich unter der Angabe der Systemvoraussetzungen annehmen konnte, dass das Spiel funktioniert. Da weder Hardware- noch Softwarehersteller helfen konnten, war das Spiel schlichtweg nicht zu gebrauchen. Ich argumentierte also, dass der Artikel trotz aller Angaben nicht in Funktion zu bringen war. Zudem wäre es unzumutbar, mein System in einen Zustand zu versetzen, dass das Spiel zwar dann doch läuft, viele andere Anwendungen aber dann Probleme bereiten. Somit stellte ich das Produkt quasi als mängelbehaftet dar. Dafür kann der Händler nichts, muß es dann aber i.d.R. zurücknehmen.

Aufgrund dieser Argumentation wurde meinem Kulanzersuch um Rücknahme stattgegeben. Dass eine Software leider eben nicht, trotz gegebener Anforderungen, funktioniert ist erstmal mal Pech des Kunden. Zu unterschiedlich sind die Konfigurationen. Mit ein bisschen Glück und Geschick kann man den schwarzen Peter aber wieder zurückgeben. Letztendlich kann und muß ich als Kunde davon ausgehen können, dass das Produkt der Beschreibung entspricht. Das tat es zwar offensichtlich, wohl aber mit Mängeln behaftet. Und das ist widerum nicht mein Problem und war belegbar. Natürlich hätte ich eine Kopie anfertigen können und auch die Lizenz. Aber was hätte ich damit anfangen können? Den Händler möchte ich sehen, der mir dann schwarzhändlerei und Betrug unterstellt! Dann weht der Wind von anderswo her.

Vielleicht hilft Dir das oder wir können die Software vielleicht doch noch zum laufen bewegen.

Gruß

Fernabsatzregelung im BGB Olaf19