Ja, so redet man aneinander vorbei!
Für mich bedeutet Werkverkehr im Zusammenhang mit der der Bahn eben einen Werksgleisanschluß. Dieser muß nicht von der Bahn (DB AG)betrieben werden, selbst die Strecke muß nicht unter DB Regie stehen. Große Unternehmen haben eigene Werksbahnen und eigene Strecken.
Den BGS gibt es längst nicht mehr, das ist heute die Bundespolizei! Die ist allerdings für Bahnstrecken zuständig.
Ob die Leute am Schalter heute noch wissen, wer wo wie für was zuständig ist, möchte ich mal dahingestellt lassen. Zu alten DB-Zeiten war das noch anders! Diese Leute kennen wegen der jetzigen Organisation der DB AG selten den richtigen Ansprechpartner.
""Wenn die DB weiß, dass es an diesem Punkt Probleme wegen Rangierarbeiten gibt, dann müssen eben 2 Mann zur Verkehrsregelung abgestellt, oder das Signal für diesen Zeitraum abgeschaltet werden."" Das widerspricht den gesetzlichen Vorgaben, ist also erst mal verboten! Wenn es hier überhaupt die DB betrifft.
Woher ich das weiss?
Google: Eisenbahnerforum, Bahner Forum und andere, wenn man sich für das Thema Bahn interessiert!
""dass es sich tatsächlich um einen Defekt handelte. Nicht zum ersten Mal übrigens."" Das ist untypisch, deswegen gehe ich immer noch von Rangierfahrten über den Einschaltpunkt aus. Solch ein Einschaltpunkt kann bis zu einem Kilometer
von dem Bahnübergang entfernt liegen und braucht nur von einer Achse überfahren werden. Schon schaltet die Anlage für ca. 12 Min ein. Da müßte natürlich genauer nachgeforscht werden.
Wenn ich mich wie der "Clown" darüber aufrege, dass die Bahn z.B. angeblich verbotenerweise Telefonate Sekunden genau abrechnet, sollte ich mich vorher mal schlau lesen und nicht gleich Sachen ankündigen, die mich persönlich nicht die Bohne interessieren.