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Frechheit hoch 3

dumboboy007 / 24 Antworten / Flachansicht Nickles

Mein Stiefsohn hat es mal wieder besser gewusst und hat sich bei einem Gebrauchtwarenhändler (An-Verkauf) einen PC für 100€ gekauft und nichts als Schwierigkeiten.
1)war ein Windows drauf ohne Liezens also illegal
2)Rechner funktioniert nicht (Rechner fährt nicht richtig hoch,bricht ab)
3)Habe Speichertest durchlaufen lassen und bei der hälfte schon 182 Fehler.
Jetzt kommt noch die Krönung er hat den Rechner zurückgebracht zum Reparieren als er zum ausgemachten Zeitpunkt da ist kommt die aussage er habe keine zeit gehabt und das liegt am Linux das wir aufspielen wollten (da gibt es immer Probleme).
Als der Stiefsohn dann sagte er möchte die Ware zurückgeben sagte der Verkäufer er soll doch zum Anwalt gehen.
Jetzt habe ich die Kiste da.
Der Stiefsohn ist 17Jahre alt also müsste er doch die Ware zurück nehmen wenn ich darauf bestehe er ist nicht Volljährig.

Frechheit hoch 3 Xdata
RW1 Sovereign Sylvia „Frechheit hoch 3? Oder: dumm gelaufen?“
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@Sovereign Sylvia:

Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist mir durchaus bekannt. Mit der Reduzierung auf nur 1Jahr hast Du allerdings Recht. Das habe ich falsch geschrieben.

Grundsätzlich werden Garantieleistungen nur von einem gewerblichen Verkäufern nach eigenen Vorgaben erbracht. Aber wenn er eine Garantie zusagt ist er daran gebunden.

Gewährleistung hat allerdings auch eine Privatperson zu erbringen, ABER als Privatperson kann man im Gegensatz zum Händler, die Gewährleistung ausschließen. Dies muss dem Käufer vor Vertragsabschluss jedoch mitgeteilt werden!

Es spielt also in unserem vorliegenden Fall im Prinzip keine Rolle. FALLS dem Stiefsohn nicht vorher in irgend einer Form dargelegt wurde, dass es sich um eine defekte Ware handelt, oder dass eine Gewährleitung ausgeschlossen wurde (weil Privatverkauf)MUSS der PC funktionsfähig sein!

Interessant wäre mal zu wissen, ob der Händler in seinem Laden seine Geschäftsbedingungen ausgehängt hat und wie die lauten. Es besteht ja durchaus die Möglichkeit dass er dort erklärt, dass alle seine Waren Agenturverkäufe im Auftrag seiner Kunden sind und deshalb jede Gewährleistung ausgeschlossen ist. Dann hätte der Stiefsohn jedoch ganz schlechte Karten!