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Frechheit hoch 3

dumboboy007 / 24 Antworten / Flachansicht Nickles

Mein Stiefsohn hat es mal wieder besser gewusst und hat sich bei einem Gebrauchtwarenhändler (An-Verkauf) einen PC für 100€ gekauft und nichts als Schwierigkeiten.
1)war ein Windows drauf ohne Liezens also illegal
2)Rechner funktioniert nicht (Rechner fährt nicht richtig hoch,bricht ab)
3)Habe Speichertest durchlaufen lassen und bei der hälfte schon 182 Fehler.
Jetzt kommt noch die Krönung er hat den Rechner zurückgebracht zum Reparieren als er zum ausgemachten Zeitpunkt da ist kommt die aussage er habe keine zeit gehabt und das liegt am Linux das wir aufspielen wollten (da gibt es immer Probleme).
Als der Stiefsohn dann sagte er möchte die Ware zurückgeben sagte der Verkäufer er soll doch zum Anwalt gehen.
Jetzt habe ich die Kiste da.
Der Stiefsohn ist 17Jahre alt also müsste er doch die Ware zurück nehmen wenn ich darauf bestehe er ist nicht Volljährig.

Frechheit hoch 3 Xdata
RW1 gelöscht_84526 „Wie sieht es denn deiner Meinung nach aus, wenn diese Händler die angebotenen...“
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Hallo K.H.

mit dem Trödelmarkt und "im Kundenauftrag" ist das so ne Sache. Nach meiner Meinung sieht das so aus:

Auf dem Trödelmarkt hast Du es nicht grundsätzlich mit Gewerbetreibenden zu tun, sondern meist mit Privatleuten. Aber auch hier gilt (wie z.B. bei ebay oft auch richtig geschrieben): wenn Du die Gewährleistungsrechte nicht beim Verkauf ausdrücklich aus schlisst, stehen dem Käufer laut §§ 437 ff BGB die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu!!!!

Beim Kauf "Im Kundenauftrag" kommt der Kaufvertrag über die Ware nicht mit dem Händler zustande, sondern im Wege eines Agenturgeschäftes, mit dem Voreigentümer! Danach gilt das Gleiche wie oben beschrieben.

@Bimbo001: Eine recht gut und verständlich geschrieben Info dazu findet man hier ab Punkt 5 wird es für unsere Sache hier interessant! Es geht dabei zwar um ebay Geschäfte, aber das ändert nichts an der Rechtslage bzgl. Gewährleistung.