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Frechheit hoch 3

dumboboy007 / 24 Antworten / Flachansicht Nickles

Mein Stiefsohn hat es mal wieder besser gewusst und hat sich bei einem Gebrauchtwarenhändler (An-Verkauf) einen PC für 100€ gekauft und nichts als Schwierigkeiten.
1)war ein Windows drauf ohne Liezens also illegal
2)Rechner funktioniert nicht (Rechner fährt nicht richtig hoch,bricht ab)
3)Habe Speichertest durchlaufen lassen und bei der hälfte schon 182 Fehler.
Jetzt kommt noch die Krönung er hat den Rechner zurückgebracht zum Reparieren als er zum ausgemachten Zeitpunkt da ist kommt die aussage er habe keine zeit gehabt und das liegt am Linux das wir aufspielen wollten (da gibt es immer Probleme).
Als der Stiefsohn dann sagte er möchte die Ware zurückgeben sagte der Verkäufer er soll doch zum Anwalt gehen.
Jetzt habe ich die Kiste da.
Der Stiefsohn ist 17Jahre alt also müsste er doch die Ware zurück nehmen wenn ich darauf bestehe er ist nicht Volljährig.

Frechheit hoch 3 Xdata
gelöscht_84526 dumboboy007 „Frechheit hoch 3“
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Ich sehe das anders:

Erst Schrott kaufen, und dann darüber meckern, dass sich auf dem Rechner ein "illegales" Windows befindet. Wobei du nicht mal angibst, ob es sich bei dem installierten Windows um Windows 3.1 oder Win98 oder sonsteine uralte Version handelt. Da wurde eine Uralt-Möhre gekauft - und nun, wo man feststellt, dass das Teil nichts ist, wird als Mittel zum Zweck (Umtausch oder Rückgabe des Teils) in fast schon erpresserischer Art und Weise versucht, dem Händler womöglich unterzuschieben, dass er irgendetwas Illegales gemacht hat, weil der den Rechner mit einem Windows-System verkauft hat. Das ist ja sowas von "an den Haaren herbeigezogen", dass es schon lächerlich wirkt. Und einige Forenmitglieder meinen auch noch, dass sie dich mit deiner Meinung unterstützen müssen. Da kann man nur den Kopf schütteln!

Was hättest du denn gemacht, wenn die alte Krücke "richtig" laufen würde und da wäre Windows schon drauf gewesen? Hättest du dich dann auch über das "illegale" Windows aufgeregt? Ich glaube nicht daran - selbst dann nicht, wenn du es sofort gelöscht hättest und es nicht gebrauchen könntest! Außerdem wird ja nicht der Händler das Windows aufgespielt haben, sondern der Kunde, welcher den Rechner dem Händler zum Weiterverkauf überlassen hat (du schreibst ja was von "An- und Verkauf"). Ich glaube kaum, dass der Trödel-Händler verpflichtet ist, jeden Rechner, den er zum Weiterverkauf von irgendwelchen Kunden bekommt, daraufhin zu überprüfen, ob dieser funktioniert oder ob da ein System aufgespielt ist und wenn ja, welches. Bei einem Computerhändler, welcher auch gebrauchte Rechner verkauft, da sähe das wohl etwas anders aus. Da könnte man dann davon ausgehen, dass dieser die Gebrauchtgeräte vor dem Weiterverkauf überprüft - der müsste dann ja auch ein Jahr Garantie übernehmen. Bei einem An- und Verkauf, wo man allen möglichen Trödel kaufen kann, ist das wohl eher nicht so der Fall! Da gilt dann der alte Grundsatz "gekauft wie gesehen". Stell dir mal vor, so ein Trödler sollte für all seine Waren (also alte Radios, Fernseher, Waschmaschinen, Uhren, Kleinelektrogeräte, Fotoapparate, Nähmaschinen, Tauchsieder, Spielzeug, und.... und..... und....) eine einjährige Garantie übernehmen - dann gäbe es diese Art von Geschäften wahrscheinlich gar nicht mehr!

Dieses "illegale" Windows ist doch nun nur ein vorgeschobener Grund, um die Schrottkiste wieder los zu werden. Aber was hast du denn gedacht, was man für 100 Euronen für einen Rechner bekommt - vor allen Dingen dann, wenn man ihn im "An- und Verkauf" ersteht? Da musst du mit rechnen, dass das nichts ist - auch wenn er äußerlich noch so schön glänzt! Immerhin hätte man sich den Rechner ja beim Gebrauchtwarenhändler mal anschließen lassen können, dann hätte man schon erkennen können, was damit los ist. Aber wenn man die Katze im Sack kauft.......

Bei uns gibt es auch diese Gebrauchtwarenhändler. Da kann ich die erstandenen Sachen innerhalb von zwei Werktagen zurückgeben. Wenn ich allerdings mit dem gekauften Gegenstand erst nach einer Woche dort wieder antanze, dann habe ich halt Pech gehabt. Und wenn du meinst, dass der Händler die Ware zurücknehmen "muss", weil dein Stiefsohn "erst" 17 ist, dann kann ich mir denken, dass du da wohl auch Pech haben wirst. Da wird wohl der sogenannte "Taschengeldparagraph" zur Anwendung kommen:

§ 110 (BGB) Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln
Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.


Mehr dazu bei Wikipedia.

Fazit: Ich kann deine Aufregung nicht nachvollziehen. Hättest ja mit deinem Stiefsohn zum Gebrauchtwarenhändler (oder besser zum Computerfachhändler) gehen können und ihn dort "vor Ort" beraten können. Ansonsten sieh es so, dass er auf Grund seines "Besserwissens" (wie du es ja bezeichnest) hier mal ordentlich Lehrgeld bezahlt hat!

Gruß
K.-H.