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Frechheit hoch 3

dumboboy007 / 24 Antworten / Flachansicht Nickles

Mein Stiefsohn hat es mal wieder besser gewusst und hat sich bei einem Gebrauchtwarenhändler (An-Verkauf) einen PC für 100€ gekauft und nichts als Schwierigkeiten.
1)war ein Windows drauf ohne Liezens also illegal
2)Rechner funktioniert nicht (Rechner fährt nicht richtig hoch,bricht ab)
3)Habe Speichertest durchlaufen lassen und bei der hälfte schon 182 Fehler.
Jetzt kommt noch die Krönung er hat den Rechner zurückgebracht zum Reparieren als er zum ausgemachten Zeitpunkt da ist kommt die aussage er habe keine zeit gehabt und das liegt am Linux das wir aufspielen wollten (da gibt es immer Probleme).
Als der Stiefsohn dann sagte er möchte die Ware zurückgeben sagte der Verkäufer er soll doch zum Anwalt gehen.
Jetzt habe ich die Kiste da.
Der Stiefsohn ist 17Jahre alt also müsste er doch die Ware zurück nehmen wenn ich darauf bestehe er ist nicht Volljährig.

Frechheit hoch 3 Xdata
gelöscht_84526 Pumbo „Ach was, alles viel zu kompliziert. Teenager werden auch bei berechtigten...“
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Sag ich doch: Wie man in den Wald reinruft.....

Ich kenne diese Spielchen auch, deshalb kann ich mir meiner Meinung nach erlauben, hier meine Ansichten darzustellen. Ich habe selber 5 Kinder, und da ist mir schon so einiges untergekommen, das kannst du mir glauben. Aber ich muss sagen, dass ich bisher so ziemlich alles wieder habe geradebiegen können, was meine Kinder (gerade während der Pubertät, wo die dann meinen, dass alle Erwachsenen blöd sind und sie - die Kids - alles besser wissen) so "verbockt" haben und wo sie dann hinterher doch eingesehen haben, dass das Mist war, was sie sich da selber eingebrockt haben. Lehrgeld haben sie auch schon gezahlt, aber da muss man in dem Alter durch.... :-))

Na ja, ist zwar nicht schön, wenn man mal 100 Euronen durch so einen Mist verballert, aber es gibt schlimmere Sachen. Und im Endeffekt weiß man in dem hier vorliegenden Fall ja nun wirklich nicht, wie und auf welche Weise der Threadstarter sich mit dem Händler nach dem Fehlkauf versucht hat, zu einigen. Wenn der Händler allerdings schon dem Threadstarter rät, dass er sich einen Anwalt nehmen soll, dann kann ich mir irgendwie den Vorgang im Laden lebhaft vorstellen. War sicher nicht so, wie man sich den Versuch einer "gütlichen Einigung" vorstellen kann.

Gruß
K.-H.