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Frechheit hoch 3

dumboboy007 / 24 Antworten / Flachansicht Nickles

Mein Stiefsohn hat es mal wieder besser gewusst und hat sich bei einem Gebrauchtwarenhändler (An-Verkauf) einen PC für 100€ gekauft und nichts als Schwierigkeiten.
1)war ein Windows drauf ohne Liezens also illegal
2)Rechner funktioniert nicht (Rechner fährt nicht richtig hoch,bricht ab)
3)Habe Speichertest durchlaufen lassen und bei der hälfte schon 182 Fehler.
Jetzt kommt noch die Krönung er hat den Rechner zurückgebracht zum Reparieren als er zum ausgemachten Zeitpunkt da ist kommt die aussage er habe keine zeit gehabt und das liegt am Linux das wir aufspielen wollten (da gibt es immer Probleme).
Als der Stiefsohn dann sagte er möchte die Ware zurückgeben sagte der Verkäufer er soll doch zum Anwalt gehen.
Jetzt habe ich die Kiste da.
Der Stiefsohn ist 17Jahre alt also müsste er doch die Ware zurück nehmen wenn ich darauf bestehe er ist nicht Volljährig.

Frechheit hoch 3 Xdata
gelöscht_84526 dumboboy007 „Hallo zusammen ich habe eigentlich schon mit Interesse Gerechnet am Thema...“
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zu Punkt 1.: "....wurde vom Händler draufgespielt um angeblich die Funktionalität des Rechners zu prüfen was eine Lüge sein muss,.."

Da hättest du vor deiner Aktion (Installation von Linux) nachsehen können, wann das BS installiert wurde. Möglichkeiten gibt es genug.

zu Punkt 2.: "Der Speicher muss defekt gewesen..."

Eine andere Möglichkeit kommt für dich nicht in Frage? Oder ist das nur eine Annahme?

zu Punkt 3.: "Das mit dem Taschengeldgesetz ist auch so eine sache..."

Das ist ein Gesetz, welches es schon ewig gibt. Und es gilt für Kinder ab 7 Jahren. Da dein Stiefsohn 17 Jahre ist - also kurz vor der Volljährigkeit - sollte man von solchen Gesetzen zumindest schon mal gehört haben...

zu Punkt 4.: "Laut aussage von Microsoft ist so etwas Legal,..."

Richtig. Selbst Vista kann man 30 (oder sind es sogar 60) Tage probieren. Man braucht bei der Installation nicht mal einen Key eingeben.....

zu 5.: "Im Grunde wurde die Dummheit und Leichtgläubigkeit eines Nichtwissenden ausgenutzt und dann wird man einfach mit Drohungen eingeschüchtert."

Nichtwissen schützt vor Strafe nicht. In deinem Fall kann man sagen: Da informiert man sich einfach vorher. Und was die "Drohung" betrifft: Was hat der Händler dir denn angedroht? Er hat - nach deinen Aussagen - nur darauf hingewiesen, dass du dir einen Anwalt nehmen kannst oder sollst. Wo ist da die Drohung? Ist doch sein gutes Recht, gegen deine sich im Nachhinein als unberechtigt herausgestellten Forderungen anzugehen. Ich weiß ja nicht, wie du dich verhalten hast, als du mit deiner Rückgabeforderung beim Händler hereingeplatzt bist, aber es gibt da ein Sprichwort: Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus.......

Gruß
K.-H.