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Frechheit hoch 3

dumboboy007 / 24 Antworten / Flachansicht Nickles

Mein Stiefsohn hat es mal wieder besser gewusst und hat sich bei einem Gebrauchtwarenhändler (An-Verkauf) einen PC für 100€ gekauft und nichts als Schwierigkeiten.
1)war ein Windows drauf ohne Liezens also illegal
2)Rechner funktioniert nicht (Rechner fährt nicht richtig hoch,bricht ab)
3)Habe Speichertest durchlaufen lassen und bei der hälfte schon 182 Fehler.
Jetzt kommt noch die Krönung er hat den Rechner zurückgebracht zum Reparieren als er zum ausgemachten Zeitpunkt da ist kommt die aussage er habe keine zeit gehabt und das liegt am Linux das wir aufspielen wollten (da gibt es immer Probleme).
Als der Stiefsohn dann sagte er möchte die Ware zurückgeben sagte der Verkäufer er soll doch zum Anwalt gehen.
Jetzt habe ich die Kiste da.
Der Stiefsohn ist 17Jahre alt also müsste er doch die Ware zurück nehmen wenn ich darauf bestehe er ist nicht Volljährig.

Frechheit hoch 3 Xdata
Crazy Eye Sovereign Sylvia „Frechheit hoch 3? Oder: dumm gelaufen?“
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Ob gebraucht ware verkauft wird oder neuware, macht glaub ich schon rechtlich einen unterschied ;)

Ich habe dort nämlich auch die 6 Monate in kopf, aber da er unter jedlicher frist liegt ist der händler natürlich zur Wandlung, reperatur oder erstatung des betrages verpflichtet