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Frechheit hoch 3

dumboboy007 / 24 Antworten / Flachansicht Nickles

Mein Stiefsohn hat es mal wieder besser gewusst und hat sich bei einem Gebrauchtwarenhändler (An-Verkauf) einen PC für 100€ gekauft und nichts als Schwierigkeiten.
1)war ein Windows drauf ohne Liezens also illegal
2)Rechner funktioniert nicht (Rechner fährt nicht richtig hoch,bricht ab)
3)Habe Speichertest durchlaufen lassen und bei der hälfte schon 182 Fehler.
Jetzt kommt noch die Krönung er hat den Rechner zurückgebracht zum Reparieren als er zum ausgemachten Zeitpunkt da ist kommt die aussage er habe keine zeit gehabt und das liegt am Linux das wir aufspielen wollten (da gibt es immer Probleme).
Als der Stiefsohn dann sagte er möchte die Ware zurückgeben sagte der Verkäufer er soll doch zum Anwalt gehen.
Jetzt habe ich die Kiste da.
Der Stiefsohn ist 17Jahre alt also müsste er doch die Ware zurück nehmen wenn ich darauf bestehe er ist nicht Volljährig.

Frechheit hoch 3 Xdata
Pumbo gelöscht_84526 „zu Punkt 1.: ....wurde vom Händler draufgespielt um angeblich die...“
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Ach was, alles viel zu kompliziert.

Teenager werden auch bei berechtigten reklamationen oft gerne von Händlern verarscht und über den Tisch gezogen, da sie i.a. ihre Rechte nicht so gut kennen. Ist meiner 16 jährigen auch schon so gegangen. Als ich dann daraufhin (alleine) diesbezüglich auf der Bildfläche erschien, sah die Sache ganz schnell ganz anders aus. Natürlich ohne Rumgebrülle, wüsten Drohungen und Gewedel mit dem BGB (am besten schon vom Gehweg aus) o.ä.-einfach ganz leise die Fakten darlegen und mal nachfragen, wie man sich die Regelung der Sache vor dem Hintergrund der gesetzlichen Vorgaben ohne weiteres Rumgeblödel nun konkret vorstellt. Und vermeintlicher Granit wird ganz schnell zu Butter

Die Teenagareverarsche des Einzelhandels kann ich aber auch ein Stück weit verstehen, da es doch eine ganze Anzahl Rotzlöffel gibt, die auf alle möglichen - sagen wir mal ethisch nicht unbedingt vorbildliche - Ideen im Zusammenhang mit Reklamationen kommt, von denen sie i.a. in ein paar Jahren mit zunehmendem Alter dann am liebsten selbst nichts mehr wissen wollen (ich nehme mich da nicht unbedingt aus -schäm-)

Ich denke, da mal als gestandener Erwachsener hin, der aber mit seinem Auftreten auch dem Gegenüber den Eindruck vermitteln sollte, dass er es nicht nötig hat, einem einen Hunni mit schrägen Mitteln aus den Rippen zu leiern, und mal nachfragen, wie man sich nach der ersten gemeinsamen Gaudi nun wirklich die Regulierung der Angelegenheit vorstellt. Dazu nur mit dem Geschäfstführer verhandeln. Dabei sachlich den Schaden vorstellen ggf. Zeugen dafür in's Gespräch nebenbei einfließen lassen, sich in der rechtlichen Seite ein wenig vorher firm machen, so dass man berechtigte Ansprüche belegen kann (und auch weiß, was man überhaupt erwarten darf) und sich auch eine Strategie überlegen, wie man bei weiterer Bockigkeit sinnvoll und erfolgverpsrechend vorgehen will, damit man das ggf. auch gleich in Aussicht stellen kann. Da gibt's nicht nur den kostenpflichtigen Anwalt sondern die Palette erstreckt sich von IHK über Darstellung der Sachlage im WEB/Verbraucherzentrale bis hin zu einer Betrugsanzeige ("hat mir kaputten Rechner verkauft und will mir die Kohle nicht rausrücken"). Da kann man i.a. 'ne Menge Spaß haben, ohne dafür groß was bezahlen zu müssen.

Ist der Händler nicht vollends verblödet, wird er 'nen intakten Speicherriegl rausrücken und einbauen-natürlich die Rechtmäßigkeit der Ansprüche vorausgesetzt.