Deutschland will europaweit strafrechtlich gegen Tauschbörsennutzer vorgehen. Millionen von Filesharern werden dann nicht nur zivilrechtlich, sondern auch strafrechtlich verfolgt. Dazu wurde ein Passus in der Richtlinie zum "Schutz geistigen Eigentums" geändert, der den gewerbsmäßigen Umfang definiert: Aus der alten Version "jede zur Erlangung direkter oder indirekter wirtschaftlicher oder kommerzieller Vorteile verübte Verletzung eines Rechts an geistigem Eigentum; Handlungen privater Nutzer für persönliche und nicht gewinnorientierte Zwecke wären hierin nicht enthalten" wurde: "jeder Verstoß gegen ein Urheberrecht, der begangen wird, um einen kommerziellen Vorteil zu erlangen". Das Downloaden von kostenpflichtiger Musik ist zum Beispiel so ein Vorteil.
Quelle: futurezone
Download-Dienste und Tauschbörsen 2.606 Themen, 14.829 Beiträge
Grüß dich App,
ich will gar nicht einmal bestreiten, dass den Bild- und Tonträgerherstellern tatsächlich Einnahmen durch das Raubkopieren verloren gehen. Man sollte dabei aber niemals unterschätzen, dass dieser Effekt - möglicherweise erheblich - abgemildert wird dadurch, dass sich der Bekanntheitsgrad vieler Titel dadurch erhöht, dass er kostenlos kopiert und weitergegeben wird. Besonders deutlich wird das bei Computersoftware: Ich kenne selbst Fälle in meinem Umfeld, wo Leute sich Software illegal "gezogen" haben, so nach dem Motto "bin ich bescheuert und geb Geld dafür aus, wenn ich es umsonst haben kann".
Tja, und was war? Halbes Jahr später in den Laden gestratzt und doch gekauft - man will ja schließlich das Original haben, inkl. Handbuch und Herstellersupport...
Genaue Zahlen wird man wohl nie ermitteln können, da Umfragen naturgemäß immer eine gewisse Streuung aufweisen (möglicherweise sogar von demjenigen gewollt, der die Umfrage veranlasst hat), aber interessant ist dein Ansatz allemal. Aber wie genau oder ungenau das Ergebnis auch immer ausfallen mag - es wird immer nur ein Bruchteil der heruntergeladenen Menge sein, der tatsächlich als Verlust zu bewerten ist.
CU
Olaf