Deutschland will europaweit strafrechtlich gegen Tauschbörsennutzer vorgehen. Millionen von Filesharern werden dann nicht nur zivilrechtlich, sondern auch strafrechtlich verfolgt. Dazu wurde ein Passus in der Richtlinie zum "Schutz geistigen Eigentums" geändert, der den gewerbsmäßigen Umfang definiert: Aus der alten Version "jede zur Erlangung direkter oder indirekter wirtschaftlicher oder kommerzieller Vorteile verübte Verletzung eines Rechts an geistigem Eigentum; Handlungen privater Nutzer für persönliche und nicht gewinnorientierte Zwecke wären hierin nicht enthalten" wurde: "jeder Verstoß gegen ein Urheberrecht, der begangen wird, um einen kommerziellen Vorteil zu erlangen". Das Downloaden von kostenpflichtiger Musik ist zum Beispiel so ein Vorteil.
Quelle: futurezone
Download-Dienste und Tauschbörsen 2.606 Themen, 14.829 Beiträge
> "jeder Verstoß gegen ein Urheberrecht, der begangen wird, um einen kommerziellen Vorteil zu erlangen".
> Das Downloaden von kostenpflichtiger Musik ist zum Beispiel so ein Vorteil.
Wieder so ein Trugschluss, der genau zwei Möglichkeiten zulässt: Die für solche Gesetzesänderungen Zuständigen sind entweder bestens geschmiert von der MIFI - oder: sie sind herzerfrischend inkompetent und doof. Ich persönlich tippe ja auf eine gesunde Mischung aus beidem...
Das Herunterladen von urheberrechtlich geschütztem Material (Musik, Filme, Software) mit einem wirtschaftlichen Gewinn gleichzusetzen, ist genau dann - also nur dann! - berechtigt, wenn das Herunterladen zu dem Zweck erfolgt, sich den Kauf dieses Produktes im Handel zu ersparen.
Ich wüsste nur zu gern, wie viel Prozent aller illegalen Downloads nach dem Motto "Gelegenheit macht Diebe" erfolgt - will sagen: "Wenn ich die Sachen übers Internet kostenlos bekommen kann, dann nehme ich sie - und sonst eben nicht!!" (für die Lobbyisten unter den Mitlesern: Es hat schon seinen Sinn, dass ich den letzten Halbsatz fett geschrieben habe).
Etwas konkreter: Es hat schon Razzien bei Sozialhilfeempfängern(!!) gegeben, wo Musik, Filme und Software im Wert von > 10.000 € sicher gestellt wurden. Ja glaubt hier irgendwer, dass dieser Hartz-IV-Mensch "anderenfalls" - d.h. hätte er die Möglichkeit des illegalen Downloads nicht gehabt - in den Laden gegangen wäre um urheberrechtlich geschützte Produkte mit Wert in fünfstelliger Höhe anzuschaffen??
Fazit: Es ist völlig unrealistisch, jeden Download von urheberrechtlich geschütztem Material mit "entgangenem Gewinn" für die Industrie gleichzusetzen.
Im Gegenteil! Diese illegalen Downloads tragen sogar noch zur Verbreitung der Produkte bei - ich nenne das immer den "Werbeeffekt". Oder denkt hier jemand allen Ernstes, Microsoft würde heute dort stehen wo sie stehen, wenn es die vielen Windows- und Office-Raubkopien nie gegeben hätte? Die Produktaktivierung wurde ja erst zu einem Zeitpunkt eingeführt (2001), als die marktbeherrschende Stellung der Redmonder bereits unumstößlich war.
Aber das Denken in größeren Zusammenhängen scheint eine Kunst zu sein, die viele Menschen überfordert - dummerweise bevorzugt diejenigen, die an den Schalthebeln der Macht sitzen.
CU
Olaf
> Das Downloaden von kostenpflichtiger Musik ist zum Beispiel so ein Vorteil.
Wieder so ein Trugschluss, der genau zwei Möglichkeiten zulässt: Die für solche Gesetzesänderungen Zuständigen sind entweder bestens geschmiert von der MIFI - oder: sie sind herzerfrischend inkompetent und doof. Ich persönlich tippe ja auf eine gesunde Mischung aus beidem...
Das Herunterladen von urheberrechtlich geschütztem Material (Musik, Filme, Software) mit einem wirtschaftlichen Gewinn gleichzusetzen, ist genau dann - also nur dann! - berechtigt, wenn das Herunterladen zu dem Zweck erfolgt, sich den Kauf dieses Produktes im Handel zu ersparen.
Ich wüsste nur zu gern, wie viel Prozent aller illegalen Downloads nach dem Motto "Gelegenheit macht Diebe" erfolgt - will sagen: "Wenn ich die Sachen übers Internet kostenlos bekommen kann, dann nehme ich sie - und sonst eben nicht!!" (für die Lobbyisten unter den Mitlesern: Es hat schon seinen Sinn, dass ich den letzten Halbsatz fett geschrieben habe).
Etwas konkreter: Es hat schon Razzien bei Sozialhilfeempfängern(!!) gegeben, wo Musik, Filme und Software im Wert von > 10.000 € sicher gestellt wurden. Ja glaubt hier irgendwer, dass dieser Hartz-IV-Mensch "anderenfalls" - d.h. hätte er die Möglichkeit des illegalen Downloads nicht gehabt - in den Laden gegangen wäre um urheberrechtlich geschützte Produkte mit Wert in fünfstelliger Höhe anzuschaffen??
Fazit: Es ist völlig unrealistisch, jeden Download von urheberrechtlich geschütztem Material mit "entgangenem Gewinn" für die Industrie gleichzusetzen.
Im Gegenteil! Diese illegalen Downloads tragen sogar noch zur Verbreitung der Produkte bei - ich nenne das immer den "Werbeeffekt". Oder denkt hier jemand allen Ernstes, Microsoft würde heute dort stehen wo sie stehen, wenn es die vielen Windows- und Office-Raubkopien nie gegeben hätte? Die Produktaktivierung wurde ja erst zu einem Zeitpunkt eingeführt (2001), als die marktbeherrschende Stellung der Redmonder bereits unumstößlich war.
Aber das Denken in größeren Zusammenhängen scheint eine Kunst zu sein, die viele Menschen überfordert - dummerweise bevorzugt diejenigen, die an den Schalthebeln der Macht sitzen.
CU
Olaf