Deutschland will europaweit strafrechtlich gegen Tauschbörsennutzer vorgehen. Millionen von Filesharern werden dann nicht nur zivilrechtlich, sondern auch strafrechtlich verfolgt. Dazu wurde ein Passus in der Richtlinie zum "Schutz geistigen Eigentums" geändert, der den gewerbsmäßigen Umfang definiert: Aus der alten Version "jede zur Erlangung direkter oder indirekter wirtschaftlicher oder kommerzieller Vorteile verübte Verletzung eines Rechts an geistigem Eigentum; Handlungen privater Nutzer für persönliche und nicht gewinnorientierte Zwecke wären hierin nicht enthalten" wurde: "jeder Verstoß gegen ein Urheberrecht, der begangen wird, um einen kommerziellen Vorteil zu erlangen". Das Downloaden von kostenpflichtiger Musik ist zum Beispiel so ein Vorteil.
Quelle: futurezone
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Hi Olaf,
absolut richtig und genau meiner Meinung! Um die entgangenen Gewinne einigermaßen schätzen zu können, müsste man z.B. als Grundlage die Zahl Personen heranziehen, die im Vgl. zu vor 10 Jahren weniger ins Kino gegangen sind. Nehmen wir mal an, heute gehen pro Jahr 1.000.000 Menschen weniger ins Kino als noch vor 10 Jahren.
Darauf müsste eine anonyme Befragung bei einem repräsentativen Durchschnitt der Bevölkerung durchgeführt werden, bei dem die Gründe für den Rückgang erfragt werden sollen. Die anonyme Befragung ergibt für die Personen, die weniger oder nicht mehr ins Kino gehen:
• 30% finden, dass die Qualität zu sehr abgenommen hat.
• 50% haben weniger Geld und sparen an Kinobesuchen
• 10% haben DVD-Player und Großbild-TV zu Hause und sehen sich nunmehr Filme lieber zu Hause an.
• 10% Laden sich die Filme lieber aus dem Internet.
Und fertig ist eine Annäherung an die entgangenen Gewinne. Das Ergebnis wird gerade mal einen Bruchteil der insgesamt heruntergeladenen Menge sein.
Gruß
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