Deutschland will europaweit strafrechtlich gegen Tauschbörsennutzer vorgehen. Millionen von Filesharern werden dann nicht nur zivilrechtlich, sondern auch strafrechtlich verfolgt. Dazu wurde ein Passus in der Richtlinie zum "Schutz geistigen Eigentums" geändert, der den gewerbsmäßigen Umfang definiert: Aus der alten Version "jede zur Erlangung direkter oder indirekter wirtschaftlicher oder kommerzieller Vorteile verübte Verletzung eines Rechts an geistigem Eigentum; Handlungen privater Nutzer für persönliche und nicht gewinnorientierte Zwecke wären hierin nicht enthalten" wurde: "jeder Verstoß gegen ein Urheberrecht, der begangen wird, um einen kommerziellen Vorteil zu erlangen". Das Downloaden von kostenpflichtiger Musik ist zum Beispiel so ein Vorteil.
Quelle: futurezone
Download-Dienste und Tauschbörsen 2.606 Themen, 14.829 Beiträge
Hi, Gemeinde
Eigentlich, habe ich dieses Brett abonniert, um an der Diskussion teil zu nehmen.
Ein paar Klicks auf Fremdseiten, ein mal schlafen, und schon.... "knallt das Brett von der Wand"; (zu schwer, ist's geworden..).
Zu Aufwändig für mich, auf jeden Post einzeln ein zu gehen, auch ein 1EUR Jobbler, muss mal wuchten, man kriegt eben nichts mehr geschenkt; zumindestens nicht in "unserer Liga".
Trotzdem habe ich so beim "überfliegen" eines bemerkt. (mho).: Viele Stühle, eine Meinung.
Tut mir leid, dass ich jetzt schluss machen muss, um eure Jobs zu vernichetn, aber in der Statistik, mache ich dafür eine "gute Figur".
...wie sagen die Funker: Man hört und stört sich -:) Data Junkey