Deutschland will europaweit strafrechtlich gegen Tauschbörsennutzer vorgehen. Millionen von Filesharern werden dann nicht nur zivilrechtlich, sondern auch strafrechtlich verfolgt. Dazu wurde ein Passus in der Richtlinie zum "Schutz geistigen Eigentums" geändert, der den gewerbsmäßigen Umfang definiert: Aus der alten Version "jede zur Erlangung direkter oder indirekter wirtschaftlicher oder kommerzieller Vorteile verübte Verletzung eines Rechts an geistigem Eigentum; Handlungen privater Nutzer für persönliche und nicht gewinnorientierte Zwecke wären hierin nicht enthalten" wurde: "jeder Verstoß gegen ein Urheberrecht, der begangen wird, um einen kommerziellen Vorteil zu erlangen". Das Downloaden von kostenpflichtiger Musik ist zum Beispiel so ein Vorteil.
Quelle: futurezone
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meint ihr da wird euer geholfen? :-)
also normalerweise läuft dat so: n Amtsgericht oder ne Behörde beschliesst etwas. der "Unterlegene" beschwert sich oder geht in revision worauf das Landesgericht das Urteril aufhebt und zurückverweist worauf die Sache letzlich zum Bundesgerichtshof kommt der beschliesst: das Urteil ist nicht haltbar! (zu früh gefreut) denn dann tritt der der Fall ein für den das BVG eingerichtet wurde; nämlich jegliche Ansätze von Sozialismus im Keim zu ersticken! es ergeht ein Grundsatzurteil und der Fall wird vor dem OBERLANDESGERICHT neu verhandelt und:.........ätsch bätsch.....Pech gehabt!