Deutschland will europaweit strafrechtlich gegen Tauschbörsennutzer vorgehen. Millionen von Filesharern werden dann nicht nur zivilrechtlich, sondern auch strafrechtlich verfolgt. Dazu wurde ein Passus in der Richtlinie zum "Schutz geistigen Eigentums" geändert, der den gewerbsmäßigen Umfang definiert: Aus der alten Version "jede zur Erlangung direkter oder indirekter wirtschaftlicher oder kommerzieller Vorteile verübte Verletzung eines Rechts an geistigem Eigentum; Handlungen privater Nutzer für persönliche und nicht gewinnorientierte Zwecke wären hierin nicht enthalten" wurde: "jeder Verstoß gegen ein Urheberrecht, der begangen wird, um einen kommerziellen Vorteil zu erlangen". Das Downloaden von kostenpflichtiger Musik ist zum Beispiel so ein Vorteil.
Quelle: futurezone
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05.06.2007, 11:44 Uhr
Karlsruhe bestätigt Restriktionen. Mahnwache abgesagt
Berlin. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute vormittag über eine Beschwerde gegen die Einschränkung der Versammlungsfreiheit durch das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden.
In seinem Beschluss vom 1. Juni hatte das OVG eine Mahnwache mit absurden Auflagen belegt.Das OVG berief sich in seiner Begründung vor allem auf außenpolitische Belange und das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland.
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