Die aktuelle Diskussion um die GEZ-Gebühren für internetfähige Computer führt vielleicht zu einer Änderung des GEZ-Systems. Inzwischen fordern nämlich mehrere namhafte Politiker eine Reform des Systems aus den Zeiten des Dampfradios.
Neben dem CDU-Arbeitsmarktexperten Guido Wolf hat sich nun auch Martina Krogmann, die Internetbeauftragte der CDU/CSU-Fraktion für eine Reform ausgesprochen. Das bekannte Problem skizziert sie so:
"Ein Rechtsanwalt muss für die Computer in der Kanzlei ab dem 1. Januar 2007 17 € im Monat zahlen - genau wie der Installateur für den Rechner in der Werkstatt und der Arzt für den PC in der Praxis. Und dies, obwohl hier niemand fernsieht oder Radio hört!"
Eine Änderung sei notwenig, damit der Bürger den Sinn der Rundfunkgebühren akzeptiert, andernfalls drohe "das Ende des öffentlich-rechtlichen Rundfunks!"
Quelle: www.martina-krogmann.de
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Wenn mal wieder so ein GEZ-Fritze an der Tür klingelt, werde ich ihm einfach meinen Autoschlüssel vor die Füße legen und ihm die Nutzung meines Autos erlauben. Somit bin ich doch wohl berechtigt, von dem Typen ab sofort mindestens 100,- Euro Automiete pro Tag zu fordern, so lange der Schlüssel dort liegt. Es interessiert mich dabei einen Dreck, ob er mein Auto fahren will, denn der Wagen wird doch schließlich zur Nutzung angeboten, und er KÖNNTE das Angebot annehmen. Bei den Öffentlich-Rechtlichen wird doch auch kassiert, ohne dass jemand das Programm ausdrücklich bestellt hat.
Ist mein Vorschlag juristisch durchsetzbar?