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Rücktritt bei Onlinekauf?

alftanner1 / 30 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo, habe folgendes Problem. Habe bei ebay was ersteigert (wert 10 euro, gewerblicher verkäufer) und wollte es direkt beim verkäufer abholen, da der in derselben stadt wohnt. habe also eine mail geschrieben und um einen abholtermin gebeten. verkäufer sagte dann eine abholung wäre nicht möglich.
da ich mir das porto nicht antun wollte und den artikel anderweitig erworben habe, habe ich sofort eine mail geschickt und bin vom kauf zurück getreten.
der eingang der mail wurde bestätigt, aber der verkäufer sagt ich hätte kein rücktrittsrecht und droht mit inkasso. er sagt ich müsse den artikel erst bezahlen dann per post bekommen und dann vom kauf zurücktreten und ihn auf meine kosten zurücksenden. kann er das in seinen agb´s so festsetzen?
danke
gruß

? gelöscht_15325
Sam Hawkens gelöscht_15325 „Achso. Tja, da steck ich leider auch nicht immer drin, wann was gelöscht wird...“
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Das ist das Problem der neuen Kommunikationsmittel! Satire wird nicht erkannt! Es gilt das geschriebene Wort, weil man die Akkustik des Gesprächpartners nicht mehr erkennen kann. Oftmals muss man dann hinzufügen : "Wieder einmal blieb der Witz auf der Strecke"! Leider kommt aber vorher nicht selten der große "Schrubber"!!

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