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Rücktritt bei Onlinekauf?

alftanner1 / 30 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo, habe folgendes Problem. Habe bei ebay was ersteigert (wert 10 euro, gewerblicher verkäufer) und wollte es direkt beim verkäufer abholen, da der in derselben stadt wohnt. habe also eine mail geschrieben und um einen abholtermin gebeten. verkäufer sagte dann eine abholung wäre nicht möglich.
da ich mir das porto nicht antun wollte und den artikel anderweitig erworben habe, habe ich sofort eine mail geschickt und bin vom kauf zurück getreten.
der eingang der mail wurde bestätigt, aber der verkäufer sagt ich hätte kein rücktrittsrecht und droht mit inkasso. er sagt ich müsse den artikel erst bezahlen dann per post bekommen und dann vom kauf zurücktreten und ihn auf meine kosten zurücksenden. kann er das in seinen agb´s so festsetzen?
danke
gruß

? gelöscht_15325
Crusty_der_Clown charlie62 „Nur dass Auktionen bei eBay keine richtigen Auktionen im rechtlichen Sinne sind.“
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>> Nur dass Auktionen bei eBay keine richtigen Auktionen im rechtlichen Sinne sind.

Das ist richtig, hat sich aber (mir unverständlicherweise) noch nicht bis zu jedem Amtsgericht rumgesprochen, so daß sogar schon klassische Fehlurteile ergangen sind, die aufgrund des geringen Streitwerts nicht mal in höherer Instanz wieder korrigiert werden konnten.

Siehe hier: http://www.auktions-forum.info/thread.php?threadid=6866&sid=dfb3a92c01a53cfa7532ac7e9fa44263

Dort findet man übrigens eine gute Urteilssammlung, bei vielen Urteilen kann man wirklich nur noch mit dem Kopf schütteln.

Gruß
Jürgen