Hallo, habe folgendes Problem. Habe bei ebay was ersteigert (wert 10 euro, gewerblicher verkäufer) und wollte es direkt beim verkäufer abholen, da der in derselben stadt wohnt. habe also eine mail geschrieben und um einen abholtermin gebeten. verkäufer sagte dann eine abholung wäre nicht möglich.
da ich mir das porto nicht antun wollte und den artikel anderweitig erworben habe, habe ich sofort eine mail geschickt und bin vom kauf zurück getreten.
der eingang der mail wurde bestätigt, aber der verkäufer sagt ich hätte kein rücktrittsrecht und droht mit inkasso. er sagt ich müsse den artikel erst bezahlen dann per post bekommen und dann vom kauf zurücktreten und ihn auf meine kosten zurücksenden. kann er das in seinen agb´s so festsetzen?
danke
gruß
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@VIPs: Wurden Grenzen bereits überschritten? Ist die Kritik zu hart? Reif für den "Troll-Orden"? Forumsrichtlinien: ja, bekannt! Doch sie sind so durchsichtig wie die " Nebel von Avalon". Neuerdings rollen hier Köpfe schneller als die " Gioutine der Nickleschen Postbewertung" in Position gebracht werden kann.