Hallo, habe folgendes Problem. Habe bei ebay was ersteigert (wert 10 euro, gewerblicher verkäufer) und wollte es direkt beim verkäufer abholen, da der in derselben stadt wohnt. habe also eine mail geschrieben und um einen abholtermin gebeten. verkäufer sagte dann eine abholung wäre nicht möglich.
da ich mir das porto nicht antun wollte und den artikel anderweitig erworben habe, habe ich sofort eine mail geschickt und bin vom kauf zurück getreten.
der eingang der mail wurde bestätigt, aber der verkäufer sagt ich hätte kein rücktrittsrecht und droht mit inkasso. er sagt ich müsse den artikel erst bezahlen dann per post bekommen und dann vom kauf zurücktreten und ihn auf meine kosten zurücksenden. kann er das in seinen agb´s so festsetzen?
danke
gruß
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Moin,
in diesem Thread im Auktions-Forum(.info) ist eine ähnliche Fragestellung recht kompetent beantwortet worden: http://auktions-forum.info/thread.php?postid=82418&sid=fa2e4eb874b2899fe4f998c1ba7d287d
Ein paar Irrtümer, die sich hier bei den Antworten eingeschlichen haben, möchte ich aber noch korrigieren.
a) Das Fernabsatzgesetz gibt es nicht mehr, die entsprechenden Regelungen sind seit dem 01.01.2002 in das BGB übernommen worden.
b) "Bei Waren unter einem Wert von 40€ zahlt immer der Käufer das Rückporto!". Stimmt so nicht. Dies gilt NUR, wenn dies in der Widerrufsbelehrung angegeben wurde. Fehlt dieser Passus, muß der Verkäufer auch bei geringeren Kaufsummen die Rücksendekosten tragen.
Gruß
Jürgen