Hallo, habe folgendes Problem. Habe bei ebay was ersteigert (wert 10 euro, gewerblicher verkäufer) und wollte es direkt beim verkäufer abholen, da der in derselben stadt wohnt. habe also eine mail geschrieben und um einen abholtermin gebeten. verkäufer sagte dann eine abholung wäre nicht möglich.
da ich mir das porto nicht antun wollte und den artikel anderweitig erworben habe, habe ich sofort eine mail geschickt und bin vom kauf zurück getreten.
der eingang der mail wurde bestätigt, aber der verkäufer sagt ich hätte kein rücktrittsrecht und droht mit inkasso. er sagt ich müsse den artikel erst bezahlen dann per post bekommen und dann vom kauf zurücktreten und ihn auf meine kosten zurücksenden. kann er das in seinen agb´s so festsetzen?
danke
gruß
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Naja, dein Vorgehen ist ja auch schon arg dreist. Wenn du den Artikel nicht gewollt hast, hättest du nicht bieten dürfen. Ich bin mir sicher, dir war bei deinem Gebot bewußt, auf welche Versandbedingungen du dich eingelassen hast und falls nicht - sowas klärt man VOR dem Gebot.
Als gewerblicher Verkäufer muß er dir jedoch die 14 tägige Rückgabefrist (nach Erhalt!) gewähren. Da der Artikelwert aber sehr gering ist, wirst du dann selbst das Porto dafür zahlen müssen.
Dein Vorgehen läuft bei Ebay übrigens unter dem Stichwort "Spaßbieter", falls du dafür eine negative Bewertung erhalten solltest, wäre diese IMHO berechtigt.