Hallo, habe folgendes Problem. Habe bei ebay was ersteigert (wert 10 euro, gewerblicher verkäufer) und wollte es direkt beim verkäufer abholen, da der in derselben stadt wohnt. habe also eine mail geschrieben und um einen abholtermin gebeten. verkäufer sagte dann eine abholung wäre nicht möglich.
da ich mir das porto nicht antun wollte und den artikel anderweitig erworben habe, habe ich sofort eine mail geschickt und bin vom kauf zurück getreten.
der eingang der mail wurde bestätigt, aber der verkäufer sagt ich hätte kein rücktrittsrecht und droht mit inkasso. er sagt ich müsse den artikel erst bezahlen dann per post bekommen und dann vom kauf zurücktreten und ihn auf meine kosten zurücksenden. kann er das in seinen agb´s so festsetzen?
danke
gruß
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Bei Waren unter einem Wert von 40€ zahlt immer der Käufer das Rückporto! Der Käufer handelt also vollkommen richtig! Die beste Möglichkeit wäre, dem Verkäufer die 10€ zu überweisen, und schriftlich darauf hinweisen das Du auf den Artikel verzichtest. So mache ich es immer wenn ich kleinzeug gekauft habe welches ich dann doch nicht benötige. So ersparst Du Dir weiteren ärger und erhälst sogar noch eine gute Bewertung. Dein bisheriges Verhalten ist jedoch unverschähmt dem Käufer gegenüber! Übrigens wirst Du bei 3 solcher Vorfälle komplett von Ebay ausgeschlossen, darum lese bitte künftig vor abgabe eines Gebotes die Auktionsbeschreibung!