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Rücktritt bei Onlinekauf?

alftanner1 / 30 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo, habe folgendes Problem. Habe bei ebay was ersteigert (wert 10 euro, gewerblicher verkäufer) und wollte es direkt beim verkäufer abholen, da der in derselben stadt wohnt. habe also eine mail geschrieben und um einen abholtermin gebeten. verkäufer sagte dann eine abholung wäre nicht möglich.
da ich mir das porto nicht antun wollte und den artikel anderweitig erworben habe, habe ich sofort eine mail geschickt und bin vom kauf zurück getreten.
der eingang der mail wurde bestätigt, aber der verkäufer sagt ich hätte kein rücktrittsrecht und droht mit inkasso. er sagt ich müsse den artikel erst bezahlen dann per post bekommen und dann vom kauf zurücktreten und ihn auf meine kosten zurücksenden. kann er das in seinen agb´s so festsetzen?
danke
gruß

? gelöscht_15325
PingOfDeath alftanner1 „Rücktritt bei Onlinekauf?“
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Hatte "soetwas" vor sehr langer Zeit auch mal - hatte auf 2 PCs geboten und dummerweise (ich dachte niemals das ich einen so günstig bekommen würde - und dann gleich 2 *grr*) beide erfolgreich ersteigert. Ich habe das mit einem von beiden dann so gelöst das ich die eBay-Kosten erstattet habe - gab dann ne neutrale Bewertung.

Ganz ums Bezahlen wirste also auch nicht kommen und das ist - wie ich finde - auch gut so!

Gruß, PingOfDeath