Hallo, habe folgendes Problem. Habe bei ebay was ersteigert (wert 10 euro, gewerblicher verkäufer) und wollte es direkt beim verkäufer abholen, da der in derselben stadt wohnt. habe also eine mail geschrieben und um einen abholtermin gebeten. verkäufer sagte dann eine abholung wäre nicht möglich.
da ich mir das porto nicht antun wollte und den artikel anderweitig erworben habe, habe ich sofort eine mail geschickt und bin vom kauf zurück getreten.
der eingang der mail wurde bestätigt, aber der verkäufer sagt ich hätte kein rücktrittsrecht und droht mit inkasso. er sagt ich müsse den artikel erst bezahlen dann per post bekommen und dann vom kauf zurücktreten und ihn auf meine kosten zurücksenden. kann er das in seinen agb´s so festsetzen?
danke
gruß
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Achso. Tja, da steck ich leider auch nicht immer drin, wann was gelöscht wird und wann nicht. Prinzipiell geht das über ein demokratisches Wählsystem, allerdings spielt da die Gesinnung der einzelnen eine Rolle. Ich tendiere eher dazu, vieles stehen zu lassen, andere halt nicht und wenn sich letztere in der Überzahl befinden, wird eben gelöscht.
Beleidigung konnte ich aber nirgends feststellen.