Hallo, habe folgendes Problem. Habe bei ebay was ersteigert (wert 10 euro, gewerblicher verkäufer) und wollte es direkt beim verkäufer abholen, da der in derselben stadt wohnt. habe also eine mail geschrieben und um einen abholtermin gebeten. verkäufer sagte dann eine abholung wäre nicht möglich.
da ich mir das porto nicht antun wollte und den artikel anderweitig erworben habe, habe ich sofort eine mail geschickt und bin vom kauf zurück getreten.
der eingang der mail wurde bestätigt, aber der verkäufer sagt ich hätte kein rücktrittsrecht und droht mit inkasso. er sagt ich müsse den artikel erst bezahlen dann per post bekommen und dann vom kauf zurücktreten und ihn auf meine kosten zurücksenden. kann er das in seinen agb´s so festsetzen?
danke
gruß
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Mich würde mal interessieren, wie weit du fahren müsstest um vielleicht 3 EURO Versand zu sparen. Oder war der Anbieter mal "eben um die Ecke"?
Wenn du hingegen möglichst schnell den Artikel in den Händen haben wolltest oder nicht immer auf den Postbüttel warten willst ist das menschlich verständlich.
Wenn der Anbieter aber keinen Publikumsverkehr wünscht muß man das akzeptieren.
In solchen Fällen habe ich mich immer vor Abgabe meines Gebotes mit dem Anbieter in Verbindung gesetzt. Meist war dann eine Übereinkunft kein Thema.