PCs können zum Kopieren urherberechtlich geschützter Daten verwendet werden. Aus diesem Grund hat die Verwertungsgesellschaft pro verkauftem PC eine Urheberrechtspauschale von zwölf Euro gefordert. Das Oberlandesgericht München hat dem jetzt zugestimmt. Laut VG-Wort ist diese Pauschale im Interesse der Verbraucher, da ihr Recht auf Privatkopieren im legalen Rahmen damit bekräftigt wird. Der PC-Hersteller Fujitsu Siemens kritisiert, dass Deutschland nun das einzige europäische Land sei, in dem PCs durch eine Urherberrechtspauschale verteuert werden.
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Der Thread handelt von Abgaben, die den Urhebern zuguten kommen sollen - weil mit einem PC ja angeblich Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken angefertigt werden könnten.
Was du verlinkt hast, handelt von Schutzzöllen, mit denen teure europäische Produkte vor der Billig-Konkurrenz aus Billiglohnländern geschützt werden sollen.
Um den Unterschied zu verdeutlichen: Genau so gut hättest du auf die Antidumpingzölle für Textilien aus China verweisen können. Die gibt es zwar, nur ist das in diesem Kontext herzerfrischend Off-Topic.
Begriffen?!
Olaf