PCs können zum Kopieren urherberechtlich geschützter Daten verwendet werden. Aus diesem Grund hat die Verwertungsgesellschaft pro verkauftem PC eine Urheberrechtspauschale von zwölf Euro gefordert. Das Oberlandesgericht München hat dem jetzt zugestimmt. Laut VG-Wort ist diese Pauschale im Interesse der Verbraucher, da ihr Recht auf Privatkopieren im legalen Rahmen damit bekräftigt wird. Der PC-Hersteller Fujitsu Siemens kritisiert, dass Deutschland nun das einzige europäische Land sei, in dem PCs durch eine Urherberrechtspauschale verteuert werden.
Allgemeines 21.977 Themen, 148.469 Beiträge
Das alles ist gar nicht so abwegig.
Ich muss z.B. auch fette EMV-Gebühren bezahlen, obwohl ich derzeit auch gar keine Funkgeräte besitze.
Begründung der Bundesnetzagentur: Ich KÖNNTE mir ja irgendwann so ein Gerät kaufen...
Auf meine Frage hin warum dann nicht logischerweise die Geräte selber mit der Gebühr belegt werden und ob ich nun demnächst auch LKW-Maut zahlen muss weil ich mir ja einen LKW kaufen könnte hat die Tusse da schon leicht hysterisch schreiend aufgelegt.