PCs können zum Kopieren urherberechtlich geschützter Daten verwendet werden. Aus diesem Grund hat die Verwertungsgesellschaft pro verkauftem PC eine Urheberrechtspauschale von zwölf Euro gefordert. Das Oberlandesgericht München hat dem jetzt zugestimmt. Laut VG-Wort ist diese Pauschale im Interesse der Verbraucher, da ihr Recht auf Privatkopieren im legalen Rahmen damit bekräftigt wird. Der PC-Hersteller Fujitsu Siemens kritisiert, dass Deutschland nun das einzige europäische Land sei, in dem PCs durch eine Urherberrechtspauschale verteuert werden.
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Ich frage mich, was mit "Kopieren" überhaupt gemeint sein soll. Um das Brennen kann es sich nicht handeln, denn die Brenner wurden ja schon immer bzw. werden schon lange mit einer Urheberrechtsabgabe belegt. Falls es um das Kopieren von Daten auf Festplatte geht - warum belegt man dann nicht die Platten mit einer Gebühr, proportional zu ihrer Größe in GB? Dann wäre nämlich auch Organ Sellers Frage nach der Behandlung von Einzelkomponenten mit erschlagen.
Es bleibt allerdings ein unangenehmer Nachgeschmack... wenn das Kopieren eh verboten bzw. durch technische Maßnahmen verhindert oder zumindest stark erschwert wird, ist es wohl kaum noch zu vertreten, dass eine Pauschalgebühr für Kopien erhoben wird.
CU
Olaf