PCs können zum Kopieren urherberechtlich geschützter Daten verwendet werden. Aus diesem Grund hat die Verwertungsgesellschaft pro verkauftem PC eine Urheberrechtspauschale von zwölf Euro gefordert. Das Oberlandesgericht München hat dem jetzt zugestimmt. Laut VG-Wort ist diese Pauschale im Interesse der Verbraucher, da ihr Recht auf Privatkopieren im legalen Rahmen damit bekräftigt wird. Der PC-Hersteller Fujitsu Siemens kritisiert, dass Deutschland nun das einzige europäische Land sei, in dem PCs durch eine Urherberrechtspauschale verteuert werden.
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Das Problem ist doch das soetwas überall passiert.
Ich bezahle Steuern damit der Staat funktioniert aber will ich etwas vom Staat bezahle ich wieder und keiner mault.
Also klappe halten und bezahlen vorallendingen im westen Deutschlands wo dieser Staat erfunden wurde.
mfg
Jürgen