PCs können zum Kopieren urherberechtlich geschützter Daten verwendet werden. Aus diesem Grund hat die Verwertungsgesellschaft pro verkauftem PC eine Urheberrechtspauschale von zwölf Euro gefordert. Das Oberlandesgericht München hat dem jetzt zugestimmt. Laut VG-Wort ist diese Pauschale im Interesse der Verbraucher, da ihr Recht auf Privatkopieren im legalen Rahmen damit bekräftigt wird. Der PC-Hersteller Fujitsu Siemens kritisiert, dass Deutschland nun das einzige europäische Land sei, in dem PCs durch eine Urherberrechtspauschale verteuert werden.
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@T-Rex - der "deutsche Michel" fragt sich nun angesichts dieser Pauschale in punkto "persönlicher Schadensbegrenzung" und vergeblichem Versuch einer Sicherung des Seelenfriedens letztendlich nur noch eines:
IST DIESER ABZOCK-UNFUG LETZTENDLICH AUCH STEUERLICH ABSETZBAR ???
(So wie's sich darstellt, wohl schon, denn die Pauschale wird ja auf den PC Preis aufgeschlagen, wer also selbigen PC steuerlich abschreiben kann und darf, wird also damit quasi "Steuergelder" in die Verwertungsgesellschaft umpumpen ...)
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