PCs können zum Kopieren urherberechtlich geschützter Daten verwendet werden. Aus diesem Grund hat die Verwertungsgesellschaft pro verkauftem PC eine Urheberrechtspauschale von zwölf Euro gefordert. Das Oberlandesgericht München hat dem jetzt zugestimmt. Laut VG-Wort ist diese Pauschale im Interesse der Verbraucher, da ihr Recht auf Privatkopieren im legalen Rahmen damit bekräftigt wird. Der PC-Hersteller Fujitsu Siemens kritisiert, dass Deutschland nun das einzige europäische Land sei, in dem PCs durch eine Urherberrechtspauschale verteuert werden.
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Was mich am meisten ärgert ist, daß wir diese Pauschale auch schon für jeden Brenner zahlen. Also zahlen wir auch hier mal wieder doppelt. Vermutlich ist gemeint, daß vom PC aus die Daten leicht per Internet verbreitet werden können. Irgendwann zahlen wir auch für das Internet eine weitere Pauschale dieser Art...
Gruß, Henning