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News: Gericht hat über Abgabe entschieden

Zwölf Euro Urheberrechtspauschale pro PC

Redaktion / 41 Antworten / Flachansicht Nickles

PCs können zum Kopieren urherberechtlich geschützter Daten verwendet werden. Aus diesem Grund hat die Verwertungsgesellschaft pro verkauftem PC eine Urheberrechtspauschale von zwölf Euro gefordert. Das Oberlandesgericht München hat dem jetzt zugestimmt. Laut VG-Wort ist diese Pauschale im Interesse der Verbraucher, da ihr Recht auf Privatkopieren im legalen Rahmen damit bekräftigt wird. Der PC-Hersteller Fujitsu Siemens kritisiert, dass Deutschland nun das einzige europäische Land sei, in dem PCs durch eine Urherberrechtspauschale verteuert werden.

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HolyMoses gimp „Wo kann ich die 12 Euro einzahlen? Her mit Kto.-Nr.: und BLZ! Schließlich...“
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Sehe das genau wie DU!!!!

viele Grüsse aus Salzburg, der zweit schönsten Stadt der Welt!
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armes Tyskland ... landvogth
By the way ... ... BIMEX
hehe g stimmt! h0useg3ist
Weil man ja könnte... Emily22
Info.. BIMEX