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News: Gericht hat über Abgabe entschieden

Zwölf Euro Urheberrechtspauschale pro PC

Redaktion / 41 Antworten / Flachansicht Nickles

PCs können zum Kopieren urherberechtlich geschützter Daten verwendet werden. Aus diesem Grund hat die Verwertungsgesellschaft pro verkauftem PC eine Urheberrechtspauschale von zwölf Euro gefordert. Das Oberlandesgericht München hat dem jetzt zugestimmt. Laut VG-Wort ist diese Pauschale im Interesse der Verbraucher, da ihr Recht auf Privatkopieren im legalen Rahmen damit bekräftigt wird. Der PC-Hersteller Fujitsu Siemens kritisiert, dass Deutschland nun das einzige europäische Land sei, in dem PCs durch eine Urherberrechtspauschale verteuert werden.

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gimp Redaktion „Zwölf Euro Urheberrechtspauschale pro PC“
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Wo kann ich die 12 Euro einzahlen? Her mit Kto.-Nr.: und BLZ!
Schließlich bedeutet das doch eigentlich, das ich durch diese Pauschal-Abgabe hemmungslos alles kopieren darf, ob nun urheberrechtlich geschützt oder nicht. Boah, die Wörter Raubkopierer und Urheberrechtsverletzung werden aus den Duden gestrichen!!!
Windows für 20 Cent (der Rohling will ja schließlich bezahlt werden), Bauanleitungen für CPU's und Atombomben, kostenloser Download ganzer Bibliotheken, jeder darf eine CD Sammlung haben, die einer Disko auf Mallorca zur Ehre gereicht...
Danke Deutschland für die Weißheit der Richter und das Interesse der Verwertungsgesellschaft am Verbraucher!

Habe das Ganze doch nicht etwa falsch verstanden, oder? :-)))

Gruß
gimp

* grummel, wo finde ich bloß diese Kontonummer?

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armes Tyskland ... landvogth
By the way ... ... BIMEX
hehe g stimmt! h0useg3ist
Weil man ja könnte... Emily22
Info.. BIMEX