PCs können zum Kopieren urherberechtlich geschützter Daten verwendet werden. Aus diesem Grund hat die Verwertungsgesellschaft pro verkauftem PC eine Urheberrechtspauschale von zwölf Euro gefordert. Das Oberlandesgericht München hat dem jetzt zugestimmt. Laut VG-Wort ist diese Pauschale im Interesse der Verbraucher, da ihr Recht auf Privatkopieren im legalen Rahmen damit bekräftigt wird. Der PC-Hersteller Fujitsu Siemens kritisiert, dass Deutschland nun das einzige europäische Land sei, in dem PCs durch eine Urherberrechtspauschale verteuert werden.
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Die Pauschale ist viel zu klein, deshalb denke ich geht es diesen Herren gar nicht
darum das Urheberrecht zu schützen. (Geldschneiderei)
Muss ich diese Pauschale auch erheben, wenn ich einen alten CD-Brenner auf eBay verkaufe?
Wo soll ich die 12 Euro hin überweisen? Kann ich statt dessen auch alte Heino CD's kaufen
und zusammen mit unzähligen Biographien öffentlich verbrennen?
Ich sage absichtlich nicht Autobiographien, weil Autos könne Promis
wie Daniel Kübel nicht fahren und selber schreiben wahrscheinlich auch nicht.