PCs können zum Kopieren urherberechtlich geschützter Daten verwendet werden. Aus diesem Grund hat die Verwertungsgesellschaft pro verkauftem PC eine Urheberrechtspauschale von zwölf Euro gefordert. Das Oberlandesgericht München hat dem jetzt zugestimmt. Laut VG-Wort ist diese Pauschale im Interesse der Verbraucher, da ihr Recht auf Privatkopieren im legalen Rahmen damit bekräftigt wird. Der PC-Hersteller Fujitsu Siemens kritisiert, dass Deutschland nun das einzige europäische Land sei, in dem PCs durch eine Urherberrechtspauschale verteuert werden.
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Aber mal im Ernst. Durchs Internet gibt es Gewinner und Verlierer und wenn alles geschützt wird, gibt es nur noch Verlierer, das Medium würde ausgetrocknet. Man wird um allerlei Pauschalen nicht herumkommen. Sonst wären auch Leute, die mit dem Cent rechnen, von der Information ausgeschlossen.