Wer von uns hätte bei so Polizisten, Anwälten und Richtern nicht schon als Kind den Knast von innen gesehen, wenn dies der Rechtsstandard wäre?
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,365514,00.html
Manche Richter auf der Welt scheinen wirklich jeden Bezug zur Verhältnismäßigkeit aus den Augen verloren zu haben. Mal warten, wie lange es dauert, bis dieser Hirnriß auch bei uns um sich greift...
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"Im Zivilrecht beginnt die deliktische relative Verantwortlichkeit für einen bei einer Straftat entstandenen Schaden bereits mit 7 Jahren, wenn das Kind bei der Tat die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat. Nur bis 7 Jahre ist das Kind zivilrechtlich nicht verantwortlich. Mit dem Eintritt der Volljährigkeit – heute also ab 18 Jahre – wird der Heranwachsende uneingeschränkt wie ein Erwachsener behandelt und ist jederzeit schadenersatzpflichtig. Hier gibt es keine Zwischenstufe."*
*Auszug aus: Grundzüge des deutschen Jugendstrafrechts, Prof. Dr. Dieter Rössner
Bei solchen Fällen gibt es in Deutschland keine Strafen, nicht mal eine Verhaftung wäre zulässig. Bei schweren Delikten mit Körperverletzung bis zum Todschlag entscheiden die Gerichte. Es gilt immer der Grundsatz, Strafe als Lehre nicht als Bestrafung wie bei dem von dir verlinkten Fall.
Daß sowas bei uns einzieht, ist praktisch ausgeschlossen, zumindest solange die politischen Verhältnisse sich nicht ändern.
In Amerika hat der Mob größeren Einfluß auf die Rechtssprechung und Politik, deshalb gibt es immer wieder solche Fälle. Michael Jackson und O.J. Simson wären dagegen in Deutschland hinter Gittern gelandet, da hier keine Geschworenen sondern Richter aus der Aktenlage entscheiden.
Zumindest im Strafrecht halte ich das deutsche Recht für recht ausgewogen.
