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Rechtsfrage zu Software-Lizenzvertrag

Olaf19 / 79 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Ende 2002 habe ich die Software Atmosphere des amerikanischen Herstellers Spectrasonics erworben. Halten wir uns nicht mit technischen Details auf, wozu das Programm gut ist - wayne\'s interessiert, der kann dem Link oben folgen.

Ich würde mich von dem Programm gern trennen, es also verkaufen. Laut Lizenzvertrag ist dies aber nicht möglich, siehe Zitate im PS. So wie sich das liest, habe ich die Software nicht gekauft, sondern nur - ich sag\'s mal mit meinen eigenen Worten - "auf Lebenszeit gemietet". Obwohl es in der Anleitung vollmundig heißt, thank you for purchasing Atmosphere - also doch "käuflich erworben"...

Diese Angelegenheit hat nun zwei Aspekte.

Anstatt die Software zu installieren und in Betrieb zu nehmen hätte ich die Schachtel einfach wieder verschließen und zum Händler zurück bringen können. Habe ich damals nicht gemacht (war ja auch ganz scharf auf das Programm) - selber Schuld, könnte man sagen. In Deutschland haben wir Vertragsfreiheit, niemand hat mir diesen Lizenzvertrag aufgezwungen.

Die andere Seite der Medaille ist, dass auch die Vertragsfreiheit gewisse gesetzlich definierte Grenzen hat. So können geschlossene Verträge anfechtbar sein (z.B. bei Irrtum oder arglistiger Täuschung) oder sogar null und nichtig (z.B. bei rechts- oder sittenwidrigen Vereinbarungen).

Daher frage ich mich, ob ich mir diese Art "Knebelvertrag" wirklich gefallen lassen muss. Schließlich gelten in Europa z.T. etwas andere Rechtsauffassungen als in den Staaten. Das sollte den Amerikanern klar sein, wenn sie in Europa und mit Europäern Geschäfte abschließen.

Wie seht ihr das - gibt es irgendeine vernünftige Möglichkeit, aus diesem Vertrag herauszukommen? Oder bleibe ich auf dieser Software sitzen und habe "bestenfalls" die Möglichkeit, sie einfach nur nicht mehr einzusetzen oder gar in die Mülltonne zu tun?

Vielen Dank im voraus für eure Anregungen.

CU
Olaf


P.S. Zitate...

...aus dem Lizenzvertrag:
You cannot transfer ownership of this CD-ROM or the sounds or programs it contains. You cannot re-sell or copy this CD-ROM. [...] The license to use this product is granted for a single user only. You cannot resell Atmosphere as a used product to someone else because this is a non-transferable license of the contained sound recordings.

- aus den FAQ:
Can I resell Atmosphere used to someone else?
No, the sounds are licensed ONLY to you. You cannot transfer the sound license to someone else, so you may not sell it used.

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Software bei ebay Olaf19
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Wo ist das Problem? Olaf19
xafford weissnix „Öhemm, also, so viele Halb- und Unwahrheiten bzw. soviel Halb- und Unwissenheit...“
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Autsch weissnix, man sollte nicht von Halbwissen und Halbwahrheiten anderer Reden und dann selbst in das gleiche Horn stoßen. Nießbrauch ist in Deutschland eigentlich nur bei singlichen Sachen wie Grundstücke, Gebäude usw. Anwendung und wird durch Eintragung in das Grundbuch beim Amtsgericht oder das Handelsregister eingeräumt, und ich glaube, daß die wenigste Software ein Grundbuch besitzt.

Ebenso gilt in Deutschland eine Software als Sache, derenthalben man in Deutschland beim Erwerb einer Software nicht nur Besitz und Eigentum am Datenträger, sondern auch an der speziellen Ausfertigung der Software erwirbt, dazu ist die Lektüre verschiedener Gerichtsurteile vorteilhaft, wie z.B. bezüglich der Statthaftigkeit von reverse engineering und disassemblierung, sowie dem Urteil zur Entbundelung. Auch dort sollte der Lizenzvertrag einen Weiterverkauf von Software untersagen und es wurde höchstrichterlich gekippt, da es nicht mit deutschem Recht vereinbar ist eine solche Einschränkung.
Was die Software als solche Schützt ist das Urheberrecht, und das wird bei einem Weiterverkauf nicht berührt.

Auch ist wahr, daß es in Deutschland Vertragsfreiheit gibt, allerdings gibt es auch die Unwirksamkeit von Vertragsklauseln wenn sie den Guten Sitten oder geltendem Recht widersprechen. Wenn mir also eine Firma in Deutschland Software verkauft und per Vertrag meine Verfügungsgewalt nachträglich einschränken will, dann ist die nicht rechtsgültig, ergo sind die betreffenden Vertragsklauseln unwirksam. Da es keinen Software-Nießbrauch gibt, sondern nur die Alternativen Verkauf, Vermietung, Lesaing muß sich ein Softwareunternahmen auch an die rechtlichen Rahmen dieser Verträge halten.




Und bevor jetzt wieder Seitenhiebe bezüglich Halbwissen, Fehlinformationen und Laien kommen: Ich habe 2 Jahre Vertrags-, Vergütungs- und Baurecht belegen dürfen, da zählen Verträge und Urheberrechte (zwar in Bezug auf Bauwesen) dazu, also bitte nicht wieder irgendwelche herablassenden Kommentare über Vorposter.

[Diese Nachricht wurde nachträglich bearbeitet.]

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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@weissnix und ALL Olaf19
sauer auf Euch??? weissnix