Hallo zusammen!
Ende 2002 habe ich die Software Atmosphere des amerikanischen Herstellers Spectrasonics erworben. Halten wir uns nicht mit technischen Details auf, wozu das Programm gut ist - wayne\'s interessiert, der kann dem Link oben folgen.
Ich würde mich von dem Programm gern trennen, es also verkaufen. Laut Lizenzvertrag ist dies aber nicht möglich, siehe Zitate im PS. So wie sich das liest, habe ich die Software nicht gekauft, sondern nur - ich sag\'s mal mit meinen eigenen Worten - "auf Lebenszeit gemietet". Obwohl es in der Anleitung vollmundig heißt, thank you for purchasing Atmosphere - also doch "käuflich erworben"...
Diese Angelegenheit hat nun zwei Aspekte.
Anstatt die Software zu installieren und in Betrieb zu nehmen hätte ich die Schachtel einfach wieder verschließen und zum Händler zurück bringen können. Habe ich damals nicht gemacht (war ja auch ganz scharf auf das Programm) - selber Schuld, könnte man sagen. In Deutschland haben wir Vertragsfreiheit, niemand hat mir diesen Lizenzvertrag aufgezwungen.
Die andere Seite der Medaille ist, dass auch die Vertragsfreiheit gewisse gesetzlich definierte Grenzen hat. So können geschlossene Verträge anfechtbar sein (z.B. bei Irrtum oder arglistiger Täuschung) oder sogar null und nichtig (z.B. bei rechts- oder sittenwidrigen Vereinbarungen).
Daher frage ich mich, ob ich mir diese Art "Knebelvertrag" wirklich gefallen lassen muss. Schließlich gelten in Europa z.T. etwas andere Rechtsauffassungen als in den Staaten. Das sollte den Amerikanern klar sein, wenn sie in Europa und mit Europäern Geschäfte abschließen.
Wie seht ihr das - gibt es irgendeine vernünftige Möglichkeit, aus diesem Vertrag herauszukommen? Oder bleibe ich auf dieser Software sitzen und habe "bestenfalls" die Möglichkeit, sie einfach nur nicht mehr einzusetzen oder gar in die Mülltonne zu tun?
Vielen Dank im voraus für eure Anregungen.
CU
Olaf
P.S. Zitate...
...aus dem Lizenzvertrag:
You cannot transfer ownership of this CD-ROM or the sounds or programs it contains. You cannot re-sell or copy this CD-ROM. [...] The license to use this product is granted for a single user only. You cannot resell Atmosphere as a used product to someone else because this is a non-transferable license of the contained sound recordings.
- aus den FAQ:
Can I resell Atmosphere used to someone else?
No, the sounds are licensed ONLY to you. You cannot transfer the sound license to someone else, so you may not sell it used.
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Hallo nochmal.
Vorab vielen Dank für eure ermutigenden Beiträge - ich hatte mir ehrlich gesagt keine so große Hoffnung gemacht, dass das Recht doch auf meiner Seite ist. Nun gibt es aber noch ein technisches Problem, das für einen potenziellen Käufer recht unangenehm werden könnte.
Der Verkäufer sagte mir damals, "Atmosphere" müsse aktiviert werden, das sei so ähnlich wie bei Windows XP. Tja, schön wär's ja... Fakt ist: Das Programm muss sowohl aktiviert als auch registriert werden - beides zusammen in einem Aufwasch, und das bei jeder Neu-Installation. So, nun wisst ihr auch, warum ich immer so viel Reklame für "TrueImage" mache... eine Riesen-Dummheit von mir, dass ich mich auf all das eingelassen habe :-(
Wenn der Käufer nun das Programm übers Internet aktiviert, sehen die bei Spectrasonics den Lizenzverstoß, werden dem Neu-Eigentümer die Freischaltung verweigern und sich dabei munter im Recht fühlen. Rechtlich kann man der Firma gar nichts wollen - die sitzen in den USA und können daher mit uns machen was sie wollen.
Workaround: Ich könnte den Käufer bitten, in seinem und in meinem Interesse, die Software mit meinen Daten freizuschalten - die hat er ja sowieso. Die Frage ist nur, ob ich mich dann nicht doch ins Unrecht setze (arglistige Täuschung?!). Andererseits ist das die einzige Möglichkeit, mich gegen die Machenschaften von Spectrasonics zur Wehr zu setzen.
...und noch ein Zitat aus dem Lizenzvertrag: Spectrasonics constantly [...] checks for copyright infringements, and will prosecute all piracy and copyright violations to the fullest extent of the law - na schönen Dank auch... kann nur hoffen, dass Mario recht hat mit seiner Einschätzung (Grundsatzurteil des BGH).
CU
Olaf