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Rechtsfrage zu Software-Lizenzvertrag

Olaf19 / 79 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Ende 2002 habe ich die Software Atmosphere des amerikanischen Herstellers Spectrasonics erworben. Halten wir uns nicht mit technischen Details auf, wozu das Programm gut ist - wayne\'s interessiert, der kann dem Link oben folgen.

Ich würde mich von dem Programm gern trennen, es also verkaufen. Laut Lizenzvertrag ist dies aber nicht möglich, siehe Zitate im PS. So wie sich das liest, habe ich die Software nicht gekauft, sondern nur - ich sag\'s mal mit meinen eigenen Worten - "auf Lebenszeit gemietet". Obwohl es in der Anleitung vollmundig heißt, thank you for purchasing Atmosphere - also doch "käuflich erworben"...

Diese Angelegenheit hat nun zwei Aspekte.

Anstatt die Software zu installieren und in Betrieb zu nehmen hätte ich die Schachtel einfach wieder verschließen und zum Händler zurück bringen können. Habe ich damals nicht gemacht (war ja auch ganz scharf auf das Programm) - selber Schuld, könnte man sagen. In Deutschland haben wir Vertragsfreiheit, niemand hat mir diesen Lizenzvertrag aufgezwungen.

Die andere Seite der Medaille ist, dass auch die Vertragsfreiheit gewisse gesetzlich definierte Grenzen hat. So können geschlossene Verträge anfechtbar sein (z.B. bei Irrtum oder arglistiger Täuschung) oder sogar null und nichtig (z.B. bei rechts- oder sittenwidrigen Vereinbarungen).

Daher frage ich mich, ob ich mir diese Art "Knebelvertrag" wirklich gefallen lassen muss. Schließlich gelten in Europa z.T. etwas andere Rechtsauffassungen als in den Staaten. Das sollte den Amerikanern klar sein, wenn sie in Europa und mit Europäern Geschäfte abschließen.

Wie seht ihr das - gibt es irgendeine vernünftige Möglichkeit, aus diesem Vertrag herauszukommen? Oder bleibe ich auf dieser Software sitzen und habe "bestenfalls" die Möglichkeit, sie einfach nur nicht mehr einzusetzen oder gar in die Mülltonne zu tun?

Vielen Dank im voraus für eure Anregungen.

CU
Olaf


P.S. Zitate...

...aus dem Lizenzvertrag:
You cannot transfer ownership of this CD-ROM or the sounds or programs it contains. You cannot re-sell or copy this CD-ROM. [...] The license to use this product is granted for a single user only. You cannot resell Atmosphere as a used product to someone else because this is a non-transferable license of the contained sound recordings.

- aus den FAQ:
Can I resell Atmosphere used to someone else?
No, the sounds are licensed ONLY to you. You cannot transfer the sound license to someone else, so you may not sell it used.

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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wer behauptet ... Mario32
Software bei ebay Olaf19
Software bei ebay Mario32
Software bei ebay Olaf19
Mario32 Sesselpuppser „Irrtum, du bekommst auch auf Ämtern keine Rechtsberatung, das steht im gesetz...“
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das gesetz heißt rechtsberatungsgesetz und stammt noch aus der nazizeit. wurde damals erlassen um die juden aus dem rechtsgeschäft zu drängen.
Es ist aber vor nicht alzulangerZeit überarbeitet worden (nur ca. 60 jahre reaktionszeit beim gesetztgeber fast schon könnte man meinen da haben bürokraten sich mal mit arbeit beeilt).

aaber
nach der Neuen fassung ist es jetzt auch möglich, das z.B. Caritative einrichtungen (rechts)beratend tätig werden, weil bei der heutigen regelungswut der bürokratie beinahe jede form von beratung zu sachverhalten auch automatisch eine rechtlichberatende sache wird bei all den (überflüssigen Paragrafen heute)

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@puppser aaaber... Sesselpuppser
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Pacta sunt servanda... Olaf19
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xafford und das UrhG Mario32
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GROSSSCHREIBEN Mario32
GROSSSCHREIBEN Olaf19
GROSSSCHREIBEN Mario32
Wo ist das Problem? Olaf19
@weissnix und ALL Olaf19
sauer auf Euch??? weissnix