Hallo zusammen!
Ende 2002 habe ich die Software Atmosphere des amerikanischen Herstellers Spectrasonics erworben. Halten wir uns nicht mit technischen Details auf, wozu das Programm gut ist - wayne\'s interessiert, der kann dem Link oben folgen.
Ich würde mich von dem Programm gern trennen, es also verkaufen. Laut Lizenzvertrag ist dies aber nicht möglich, siehe Zitate im PS. So wie sich das liest, habe ich die Software nicht gekauft, sondern nur - ich sag\'s mal mit meinen eigenen Worten - "auf Lebenszeit gemietet". Obwohl es in der Anleitung vollmundig heißt, thank you for purchasing Atmosphere - also doch "käuflich erworben"...
Diese Angelegenheit hat nun zwei Aspekte.
Anstatt die Software zu installieren und in Betrieb zu nehmen hätte ich die Schachtel einfach wieder verschließen und zum Händler zurück bringen können. Habe ich damals nicht gemacht (war ja auch ganz scharf auf das Programm) - selber Schuld, könnte man sagen. In Deutschland haben wir Vertragsfreiheit, niemand hat mir diesen Lizenzvertrag aufgezwungen.
Die andere Seite der Medaille ist, dass auch die Vertragsfreiheit gewisse gesetzlich definierte Grenzen hat. So können geschlossene Verträge anfechtbar sein (z.B. bei Irrtum oder arglistiger Täuschung) oder sogar null und nichtig (z.B. bei rechts- oder sittenwidrigen Vereinbarungen).
Daher frage ich mich, ob ich mir diese Art "Knebelvertrag" wirklich gefallen lassen muss. Schließlich gelten in Europa z.T. etwas andere Rechtsauffassungen als in den Staaten. Das sollte den Amerikanern klar sein, wenn sie in Europa und mit Europäern Geschäfte abschließen.
Wie seht ihr das - gibt es irgendeine vernünftige Möglichkeit, aus diesem Vertrag herauszukommen? Oder bleibe ich auf dieser Software sitzen und habe "bestenfalls" die Möglichkeit, sie einfach nur nicht mehr einzusetzen oder gar in die Mülltonne zu tun?
Vielen Dank im voraus für eure Anregungen.
CU
Olaf
P.S. Zitate...
...aus dem Lizenzvertrag:
You cannot transfer ownership of this CD-ROM or the sounds or programs it contains. You cannot re-sell or copy this CD-ROM. [...] The license to use this product is granted for a single user only. You cannot resell Atmosphere as a used product to someone else because this is a non-transferable license of the contained sound recordings.
- aus den FAQ:
Can I resell Atmosphere used to someone else?
No, the sounds are licensed ONLY to you. You cannot transfer the sound license to someone else, so you may not sell it used.
Allgemeines 21.979 Themen, 148.517 Beiträge
>Wer nun meint, durch die EULA unangemessen benachteiligt zu werden, sollte sich dieses überlegen, _bevor_ der Lizenzvertrag akzeptiert wird.
Wenn ich das EndUserLicenceAgreement aber nicht zur kenntnis nehmen kann bevor ich die Ware ausgepackt (sprich schon beim Händler gekauft) habe,
so habe ich ein Problem. will ich mich nicht auf deren bedingungen zur nutzung wie in der EULA angegeben einlassen und bringe daher das geöffnete produkt zum händler zurück, was glaubst du was der mir erzählt!!! Rückgabe ist nicht.
Es ist daher regelmäßig so, das eulas die ich nicht VOR dem KAUF in angemessener weise zur Kenntnis nehmen konnte auch absolut null und nichtig und kein vertragsbestandteil sind. Also nix mit "pavian con chilli" für nix lateiner.
Und selbst wenn die eula ein tatsächlicher bestandteil des Kaufvertrages währen, müssen sie noch lange nicht gelten: AGB's -EUlAs sind nix anderes werden dann nämlich nicht gegenstand eines Vertrages wenn deren inhalt für den Verbraucher nicht (habe die genaue juristische bezeichnung nicht im kopf) zu erwarten/logisch nochvollziehbar sind.
Und das ist bei Eulas die mir verbieten wollen mein Eigentum (den Datenträger+meineDaten) weiter zu verkaufen regelmäßig so.
Im übrigen ist olaf vielleicht doch eine juristische person, wenn er sich das program nicht als Privatolaf sondern als firma gekauft hat. (oder olaf hat zuviel geld, das der soviel ocken als privatmensch für ein bischen musikbearbeitung ausgeben kann) [Olaf wenn du keine juristische person in dieser sache warst, darfst du mir gerne was spenden]
GRüsse Mario32
.