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Rechtsfrage zu Software-Lizenzvertrag

Olaf19 / 79 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Ende 2002 habe ich die Software Atmosphere des amerikanischen Herstellers Spectrasonics erworben. Halten wir uns nicht mit technischen Details auf, wozu das Programm gut ist - wayne\'s interessiert, der kann dem Link oben folgen.

Ich würde mich von dem Programm gern trennen, es also verkaufen. Laut Lizenzvertrag ist dies aber nicht möglich, siehe Zitate im PS. So wie sich das liest, habe ich die Software nicht gekauft, sondern nur - ich sag\'s mal mit meinen eigenen Worten - "auf Lebenszeit gemietet". Obwohl es in der Anleitung vollmundig heißt, thank you for purchasing Atmosphere - also doch "käuflich erworben"...

Diese Angelegenheit hat nun zwei Aspekte.

Anstatt die Software zu installieren und in Betrieb zu nehmen hätte ich die Schachtel einfach wieder verschließen und zum Händler zurück bringen können. Habe ich damals nicht gemacht (war ja auch ganz scharf auf das Programm) - selber Schuld, könnte man sagen. In Deutschland haben wir Vertragsfreiheit, niemand hat mir diesen Lizenzvertrag aufgezwungen.

Die andere Seite der Medaille ist, dass auch die Vertragsfreiheit gewisse gesetzlich definierte Grenzen hat. So können geschlossene Verträge anfechtbar sein (z.B. bei Irrtum oder arglistiger Täuschung) oder sogar null und nichtig (z.B. bei rechts- oder sittenwidrigen Vereinbarungen).

Daher frage ich mich, ob ich mir diese Art "Knebelvertrag" wirklich gefallen lassen muss. Schließlich gelten in Europa z.T. etwas andere Rechtsauffassungen als in den Staaten. Das sollte den Amerikanern klar sein, wenn sie in Europa und mit Europäern Geschäfte abschließen.

Wie seht ihr das - gibt es irgendeine vernünftige Möglichkeit, aus diesem Vertrag herauszukommen? Oder bleibe ich auf dieser Software sitzen und habe "bestenfalls" die Möglichkeit, sie einfach nur nicht mehr einzusetzen oder gar in die Mülltonne zu tun?

Vielen Dank im voraus für eure Anregungen.

CU
Olaf


P.S. Zitate...

...aus dem Lizenzvertrag:
You cannot transfer ownership of this CD-ROM or the sounds or programs it contains. You cannot re-sell or copy this CD-ROM. [...] The license to use this product is granted for a single user only. You cannot resell Atmosphere as a used product to someone else because this is a non-transferable license of the contained sound recordings.

- aus den FAQ:
Can I resell Atmosphere used to someone else?
No, the sounds are licensed ONLY to you. You cannot transfer the sound license to someone else, so you may not sell it used.

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Pumbo Tilo Nachdenklich „Hallo Olaf19 Ich denke, Du kannst die Firma nur mal anmailen, höflich darauf...“
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Hallo @Tilo

Du hast zwar recht aber aus eigener, leidvoller Erfahrung zu einigen Punkten von Dir folgendes:
"Ich denke, Du kannst die Firma nur mal anmailen, "höflich" darauf aufmerksam machen, dass ihre AGBs in diesem interessanten Punkt nicht von deutschem Recht gedeckt seien.."
Soll ich Dir mal den Antworttext an Olaf verraten (habe den gerade in meiner Kristallkugel gesehen!)? Ja, soll ich?? Da steht dann drin: "Dear Mr.Olaf, FUCK YOU BABY, FUCK YOU (or kiss our ass)!!"*g*
Nach meiner Erfahrung scheren sich US-Firmen in diesem Bereich um die paar Überseetrottel keinen Deut.

Ähnliches zu diesem Aspekt:"Wenn die Firma pleite geht, verlierst Du Dein Eigentum. Oder wenn Du auf einem alten Computer (auch diese Computergeneration wird irgendwann mal "antik" sein) mal alte Software einsetzen willst - es muss aber ein bischen repariert und uminstalliert werden - dann steht womöglich die Freischaltung nicht mehr zur Verfügung. " So sieht's aber aus. Was wir uns alle nicht bei einem Auto, Kamera oder Tennisschäger bieten lassen würden, ist auf dem EDV-Sektor gängige Praxis. Ich bin so ein Irrer, der seine Produkte (weil zufrieden) sehr lange einsetzt. So haben wir hier eine recht gute OCR von Ocraware als bundle zu einem Scanner bekommen. Vor einigen Tagen wollte ich diese wieder mal aktivieren. Nur: Die Fa. gibt es in dieser Struktur, wie zum Kaufzeitpunkt des Scanners, nicht mehr, Telefonnummern f. die Freischaltung nicht mehr angemeldet und bei der Coldline "weiß keiner kein Bescheid"
Ende vom Lied: Datenschrott ("Sorry,sorry aber unser Nachfolgeprodukt ist gaaanz toll")
Verarscht werden wir alle hier (und das mit staatlicher Rückendeckung). Von daher hält sich mein Mitgefühl für die EDV-Branche sehr in Grenzen zumal ich diesbezügliche Schmerzen aus dem Hardware- BS-Bereich ja schon gewohnt bin.

Nun mal zum Problem von @Olaf.

Mach doch mal das Späßchen und versuche einen Registrierungsversuch mit dem Namen Deiner Frau/Tochter/Sohn. Geht's in die Hose, dann ist es nachvollziehbar, dass sie halt nach Rechnerabsturz in Deiner Abwesenheit in größter Not halt selber einen Registrierungsversuch gemacht haben.("Sind halt nicht so fit am Rechner und mit dem Registrierungstrallala nicht so vetraut. Sackedoof eben, Sie verstehen? Höhö").

2. Möglichkeit: Mit meiner ollen OntracksystemSuite habe ich schon mal registrierte Software gepackt und auf einen anderen Rechner transferriert (für die Moralinfraktion hier:weil der Datenträger defekt (oxidiert) war, nicht weil ich etwa so ein abgrundtief verderbter Raubkopierer bin). Dazu packt das Tool das komplette Proggi nach einer Analyse in ein selbstertrahierendes File. Der Witz: Lief auf dem Zielrechner ohne Probs, wurde also mit Registrierung und der dazugehörigen Freischaltroutine gepackt und transferriert. Vielleicht klappt das auch hier. Ich würde da keine Hemmungen haben, so eine gepackte Version beizulegen, falls die Fa. zickt. Wäre zumindest eine praktikable Lösung.

Andererseits: Wenn die schon wegen Saddams Stinkefingezeigerei das ganze Land plattmachen, dann habe ich keine Lust auf eine alliierte Landung in der Schlick-Town-Bucht, nur weil Olaf seine Software meinen Tips gemäß vertickt....

Gruß

Pumbo



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