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Rechtsfrage zu Software-Lizenzvertrag

Olaf19 / 79 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Ende 2002 habe ich die Software Atmosphere des amerikanischen Herstellers Spectrasonics erworben. Halten wir uns nicht mit technischen Details auf, wozu das Programm gut ist - wayne\'s interessiert, der kann dem Link oben folgen.

Ich würde mich von dem Programm gern trennen, es also verkaufen. Laut Lizenzvertrag ist dies aber nicht möglich, siehe Zitate im PS. So wie sich das liest, habe ich die Software nicht gekauft, sondern nur - ich sag\'s mal mit meinen eigenen Worten - "auf Lebenszeit gemietet". Obwohl es in der Anleitung vollmundig heißt, thank you for purchasing Atmosphere - also doch "käuflich erworben"...

Diese Angelegenheit hat nun zwei Aspekte.

Anstatt die Software zu installieren und in Betrieb zu nehmen hätte ich die Schachtel einfach wieder verschließen und zum Händler zurück bringen können. Habe ich damals nicht gemacht (war ja auch ganz scharf auf das Programm) - selber Schuld, könnte man sagen. In Deutschland haben wir Vertragsfreiheit, niemand hat mir diesen Lizenzvertrag aufgezwungen.

Die andere Seite der Medaille ist, dass auch die Vertragsfreiheit gewisse gesetzlich definierte Grenzen hat. So können geschlossene Verträge anfechtbar sein (z.B. bei Irrtum oder arglistiger Täuschung) oder sogar null und nichtig (z.B. bei rechts- oder sittenwidrigen Vereinbarungen).

Daher frage ich mich, ob ich mir diese Art "Knebelvertrag" wirklich gefallen lassen muss. Schließlich gelten in Europa z.T. etwas andere Rechtsauffassungen als in den Staaten. Das sollte den Amerikanern klar sein, wenn sie in Europa und mit Europäern Geschäfte abschließen.

Wie seht ihr das - gibt es irgendeine vernünftige Möglichkeit, aus diesem Vertrag herauszukommen? Oder bleibe ich auf dieser Software sitzen und habe "bestenfalls" die Möglichkeit, sie einfach nur nicht mehr einzusetzen oder gar in die Mülltonne zu tun?

Vielen Dank im voraus für eure Anregungen.

CU
Olaf


P.S. Zitate...

...aus dem Lizenzvertrag:
You cannot transfer ownership of this CD-ROM or the sounds or programs it contains. You cannot re-sell or copy this CD-ROM. [...] The license to use this product is granted for a single user only. You cannot resell Atmosphere as a used product to someone else because this is a non-transferable license of the contained sound recordings.

- aus den FAQ:
Can I resell Atmosphere used to someone else?
No, the sounds are licensed ONLY to you. You cannot transfer the sound license to someone else, so you may not sell it used.

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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weissnix Olaf19 „Rechtsfrage zu Software-Lizenzvertrag“
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Öhemm, also, so viele Halb- und Unwahrheiten bzw. soviel Halb- und Unwissenheit wie in diesem thread habe ich seit Jahren nicht bei nickles gefunden. Ohne jemandem nahe treten zu wollen: wenn man den Unterschied zwischen Besitz (=tatsächliche Verfügungsgewalt), Eigentum (=rechtliche Verfügungsgewalt), Nießbrauch (= Nutzungsrecht an einer Sache) und Urheberrecht (= Schutz von Werken der Wissenschaft, Literatur und Kunst) nicht kennt, dann sollte man sich zu diesbezüglichen Rechtsfragen vielleicht doch lieber gar nicht erst äußern.

Zur Sache: Olaf19, die Antwort auf die Frage, ob Du Deine CD verkaufen darfst, lautet: vielleicht, vielleicht aber auch nicht. Meine nachfolgend oberflächlich und unpräzise begründete Ansicht ist: nein!

Einerseits bist Du Eigentümer (und Besitzer) einer CD, so dass Du eigentlich frei darüber verfügen könntest --- wenn, ja wenn Du nicht einen Vertrag unterschrieben hättest, der Dir praktisch nur den Nießbrauch des CD-Inhalts gestattet. Du hast also lediglich das Nutzungsrecht an einem Programm erworben, mehr nicht. Die CD ist (sozusagen als kostenlos mitgeliefertes Bordwerkzeug) nur Mittel zum Zweck, weil es ohne die ja nun mal nicht geht.

Weiterhin hast Du Dich vertraglich verpflichtet, die CD nicht weiter zu verkaufen, und da gilt nun wieder: pacta servanda sunt; egal, ob Du den Vertrag mit Neckermann in Frankfurt oder mit einem Papua in Neuguinea geschlossen hast: der im BGB verankerten Grundsatz der Vertragsfreiheit gilt für jeden, dessen Rechtssitz (=für Beklagte ist das der Wohnsitz) in Deutschland liegt. Dein US-Vertragspartner könnte Dich theoretisch in Hamburg auf Vertragserfüllung verklagen bzw. im Falle des CD-Verkaufs Schadenersatz fordern. Praktisch wird er das nicht tun, einerseits wegen des Aufwands und andererseits, weil die von mir vertretene Rechtsauffassung keineswegs unstrittig ist. (Die gegenteilige Rechtsauffassung schenke ich mir mal, sonst brauche ich für dieses posting eine Extra-site.)

Die Frage, inwieweit Software-Nießbrauchsrechte international gültig sind, ist (noch)weitgehend unklar. Diese Rechtsunsicherheit ist der Hauptgrund dafür, dass viele Softwareproduzenten (WinXP lässt grüßen!) nicht nur eine Registrierungs-, sondern auch eine Aktivierungsbremse in ihre Produkte einbauen. Wie TW sehr richtig feststellt, ist es das elementare und verständliche Interesse aller Softwareproduzenten, möglichst viel zu verkaufen. Ich wage deshalb zu behaupten, dass der (heute noch zulässige) Verkauf einer gebrauchten WinXP-Installations-CD in spätestens fünf Jahren nicht nur zivil-, sondern auch strafrechtlich sanktioniert sein wird.

Letzter Satz: dies ist keine juristische Expertise, sondern eine (hoffentlich) allgemein verständliche persönliche Meinungsäußerung. Ich hätte das Ganze auch mit Fußnoten, Fundstellen und dem üblichen Brimborium aufbauschen können, aber dann hätte ich erstens richtig nachlesen müssen, zweitens wäre der nickles-Server zusammengebrochen, drittens hätte das keine Sau gelesen und viertens würde das (außer den hier partizipierenden Juristen natürlich, arrogant-sei) niemand kapieren.

So, der Rotwein ist alle, und ich gehe Schlafen. @Olaf19, Du bist einer der netten Typen hier auf nickles. Ich kann Dir zwar (auch) nicht wirklich helfen, aber man freut sich ja doch, jemandem zu antworten, der einem schon öfter mal gute Tips gegeben hat. (Unter uns: verscherbel' die CD einfach, denn: wo kein Kläger, da kein Richter. Aber ich hab' nichts gesagt...

.........und tschüssss!!!!!!!!!!!!
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@weissnix und ALL Olaf19
sauer auf Euch??? weissnix