Hallo zusammen!
Ende 2002 habe ich die Software Atmosphere des amerikanischen Herstellers Spectrasonics erworben. Halten wir uns nicht mit technischen Details auf, wozu das Programm gut ist - wayne\'s interessiert, der kann dem Link oben folgen.
Ich würde mich von dem Programm gern trennen, es also verkaufen. Laut Lizenzvertrag ist dies aber nicht möglich, siehe Zitate im PS. So wie sich das liest, habe ich die Software nicht gekauft, sondern nur - ich sag\'s mal mit meinen eigenen Worten - "auf Lebenszeit gemietet". Obwohl es in der Anleitung vollmundig heißt, thank you for purchasing Atmosphere - also doch "käuflich erworben"...
Diese Angelegenheit hat nun zwei Aspekte.
Anstatt die Software zu installieren und in Betrieb zu nehmen hätte ich die Schachtel einfach wieder verschließen und zum Händler zurück bringen können. Habe ich damals nicht gemacht (war ja auch ganz scharf auf das Programm) - selber Schuld, könnte man sagen. In Deutschland haben wir Vertragsfreiheit, niemand hat mir diesen Lizenzvertrag aufgezwungen.
Die andere Seite der Medaille ist, dass auch die Vertragsfreiheit gewisse gesetzlich definierte Grenzen hat. So können geschlossene Verträge anfechtbar sein (z.B. bei Irrtum oder arglistiger Täuschung) oder sogar null und nichtig (z.B. bei rechts- oder sittenwidrigen Vereinbarungen).
Daher frage ich mich, ob ich mir diese Art "Knebelvertrag" wirklich gefallen lassen muss. Schließlich gelten in Europa z.T. etwas andere Rechtsauffassungen als in den Staaten. Das sollte den Amerikanern klar sein, wenn sie in Europa und mit Europäern Geschäfte abschließen.
Wie seht ihr das - gibt es irgendeine vernünftige Möglichkeit, aus diesem Vertrag herauszukommen? Oder bleibe ich auf dieser Software sitzen und habe "bestenfalls" die Möglichkeit, sie einfach nur nicht mehr einzusetzen oder gar in die Mülltonne zu tun?
Vielen Dank im voraus für eure Anregungen.
CU
Olaf
P.S. Zitate...
...aus dem Lizenzvertrag:
You cannot transfer ownership of this CD-ROM or the sounds or programs it contains. You cannot re-sell or copy this CD-ROM. [...] The license to use this product is granted for a single user only. You cannot resell Atmosphere as a used product to someone else because this is a non-transferable license of the contained sound recordings.
- aus den FAQ:
Can I resell Atmosphere used to someone else?
No, the sounds are licensed ONLY to you. You cannot transfer the sound license to someone else, so you may not sell it used.
Allgemeines 21.979 Themen, 148.517 Beiträge
... außerdem werden die EULA nicht Bestandteil des Kaufvertrags, weil es sich um _zwei_ getrennte, juristisch voneinander unabhängige Verträge handelt! Siehe mein obiges Posting.
In der juristischen Literatur gibt es unterschiedliche Auffassungen, ob durch konkludentes Handeln (z.B. Anklicken von OK-Buttons) ein rechtsgültiger Vertrag zustande kommt. Das ist häufig so, solange es kein Urteil in einem Präzedenzfall gibt.
Du hast weiter unten den Aufsatz eines Rechtsanwalts dazu zitiert. Damals ging es um den Weiterkauf von OEM-Software durch Endverbraucher. Das Gericht folgte in diesem Fall der herrschenden Rechtsauffassung, dass Microsoft nur dem direkten (Kauf-)Vertragspartner Vorschriften zum Vertriebsweg machen darf, nicht aber den weiteren Gliedern in dieser Kette.
Es ging aber nicht grundsätzlich um die Gültigkeit der EULA, denn dann wären ja auch andere Lizenzbedingung, z.B. die Software nur auf einem Rechner installieren zu dürfen, betroffen - und wohl nichtig. Dies ist aber unstrittig.