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ebay Rückzug nach Auktion

(Anonym) / 43 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich habe bei ebay ein Produkt zum Kauf angeboten und weil das Produkt meinen gewünschten Preis nicht erreicht hat, will ich es jetzt natürlich nicht hergeben, is ja klar...
Der Käufer beharrt aber auf sein Produkt.
Was soll ich jetzt machen?
Ich hätte zwei Auswege:
1. Ich sage dem Käufer, dass mir das Produkt abhanden gekommen ist und ich es ihm nicht geben kann.
2. Ich sage ihm, dass ich noch minderjährig (stimmt ja) bin und ich eigentlich noch keinen Verkauf bei ebay tätigen kann.

Hättet ihr noch mehr Vorschläge?
Ihr dürft mich jetzt nicht missverstehen - ich glaube, jeder von euch würde so handeln.

man bist du hart (Anonym)
(Anonym) Nachtrag zu: „ebay Rückzug nach Auktion“
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Zum juristischen:
BGB 104/105:Wenn du jünger als 7 bist oder bewusstlos oder der freien Willensbestimmung ausschliessenden Zustand warst,wenn dieser Zustand nicht vorübergehen ist,d.h. wenn du z.B. geistig behindert bist,oder wenn deine Geistestätigkeit vorübergehend gestört war(z.B. besoffen),dann kam kein Vertrag zusammen und du musst nicht liefern.

Wenn du zwischen 7 und 18 alt warst gelten BGB 106,107,108.Dann kommt nur ein Vertrag zustande,wenn deine Eltern zustimmen bzw. genehmigen.

Eine Anfechtung käme sicher nicht in Frage.Ein Rücktrittsrecht wurde auch nicht vereinbart.

Fällt mir nur noch 116/118 ein.Hattest du einen geheimen Vorbehalt oder hast du Versteigerung nicht ernst gemeint????Wohl kaum.

Zum Strafrecht kann ich leider nichts sagen.

Zum moralischen:

Ich finde es nicht gut(beschissen),dass du Sachen zum Versteigern gibts und dann wenn der Preis,aus deiner Sicht nicht stimmt,nicht liefern willst.Überleg dir den Preis,den du mind. willst vor!!! der Auktion und leg ihn als Mindestgebot fest.

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